Norm
ABGB §904 IRechtssatz
Der Wegfall des einzigen Einkommens für die Dauer von mehreren Monaten ist als wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers zu beurteilen. Es genügt für die Wirksamkeit der Kündigung, daß im Kündigungszeitpunkt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen eingetreten war, die eine Verschuldung und eine, wenn auch nur vorübergehende Zahlungsunfähigkeit befürchten ließ.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0017595Dokumentnummer
JJR_19731106_OGH0002_0060OB00121_7300000_002