RS OGH 1973/11/6 6Ob121/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1973
beobachten
merken

Norm

ABGB §904 I
ABGB §983

Rechtssatz

Der Wegfall des einzigen Einkommens für die Dauer von mehreren Monaten ist als wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers zu beurteilen. Es genügt für die Wirksamkeit der Kündigung, daß im Kündigungszeitpunkt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen eingetreten war, die eine Verschuldung und eine, wenn auch nur vorübergehende Zahlungsunfähigkeit befürchten ließ.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 121/73
    Entscheidungstext OGH 06.11.1973 6 Ob 121/73
    Veröff: JBl 1974,426

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0017595

Dokumentnummer

JJR_19731106_OGH0002_0060OB00121_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten