Norm
ABGB §904 IRechtssatz
Der Inhaber eines Kontos hat seiner Bank gegenüber den vertragsgemäßen Anspruch, dass die bei der kontoführenden Stelle eingehenden Beträge entgegengenommen werden, was die Verpflichtung des Kontoinhabers zur Folge haben muss, eingelangte Zahlungen Dritter als für sich erfolgt anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0017585Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009