RS OGH 1964/3/10 8Ob51/64

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Veröffentlicht am 10.03.1964
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Norm

ABGB §904 III
ABGB §914 IIIh

Rechtssatz

Enthält ein Kaufvertrag keine Befristung für die Notwendigkeit der Abgabe einer für das Entstehen eines Rechtes des Verkäufers erforderlichen Erklärung eines Dritten oder für das Zustandekommen eines Vertrages des Dritten mit dem Käufer, dann ist der Vertrag unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 904 ABGB auszulegen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 51/64
    Entscheidungstext OGH 10.03.1964 8 Ob 51/64

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0024424

Dokumentnummer

JJR_19640310_OGH0002_0080OB00051_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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