Norm
ABGB §904Rechtssatz
Auch nach dem WEG 1948 war der Wohnungseigentumsorganisator verpflichtet, die für die Einverleibung des Eigentumsrechtes und des Wohnungseigentums erforderlichen Schritte ohne unnötigen Aufschub vorzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030703Dokumentnummer
JJR_19770512_OGH0002_0070OB00558_7700000_001