Norm
ABGB §904 IIRechtssatz
Die ausdrückliche Zusage einer "prompten" Lieferung setzt die auf der Rückseite des Bestellscheins hinsichtlich Liefertermin und Lieferzeit in den Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung, daß Lieferzeiten und Lieferfristen für die Klägerin nicht bindend seien, außer Kraft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0024416Dokumentnummer
JJR_19681015_OGH0002_0080OB00241_6800000_002