RS OGH 1962/12/19 6Ob330/62 (6Ob331/62)

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Veröffentlicht am 19.12.1962
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Norm

ABGB §904 I
ABGB §1417

Rechtssatz

Wenngleich § 1417 ABGB eine Ausdehnung der im § 904 ABGB für Kontraktsobligationen gegebenen Regeln über die Erfüllungszeit auch auf ausservertragliche Obligationen grundsätzlich zuläßt, so darf doch in der letzteren Gesetzesstelle genannten Fällen nur die Erfüllungszeit, nicht aber die Erfüllung selbst im ungewissen gelassen sein. Es muß also vor allem eine unbedingte Verpflichtung festgestellt sein, dann erst kann § 904 ABGB zur Anwendung gelangen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 330/62
    Entscheidungstext OGH 19.12.1962 6 Ob 330/62
    Veröff: EvBl 1963/185 S 268

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0017590

Dokumentnummer

JJR_19621219_OGH0002_0060OB00330_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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