Rechtssatz
Die in einem Vertrag nicht bestimmte Leistungsfrist ist nicht nach § 904 Satz 3 ABGB sondern nach § 1418 Abs 1 ABGB zu beurteilen; danach muß die Frist zunächst aus der Natur der Sache zu bestimmen getrachtet werden (Gschnitzer in Klang 2. Auflage II/1 352, Gschnitzer, Schuldrecht, Allgemeiner Teil 44, Ehrenzweig 2. Auflage II/1 85).Die in einem Vertrag nicht bestimmte Leistungsfrist ist nicht nach Paragraph 904, Satz 3 ABGB sondern nach Paragraph 1418, Absatz eins, ABGB zu beurteilen; danach muß die Frist zunächst aus der Natur der Sache zu bestimmen getrachtet werden (Gschnitzer in Klang 2. Auflage II/1 352, Gschnitzer, Schuldrecht, Allgemeiner Teil 44, Ehrenzweig 2. Auflage II/1 85).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0017598Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.06.2025