Am 20. Juli 1965 stellte der unterhaltspflichtige Vater mit der Behauptung, daß sein ehelicher Sohn infolge Ablegung der Reifeprüfung selbsterhaltungsfähig sei, den Antrag "auf Streichung der monatlichen Alimentation in der Höhe von 1350 S." Am 2. August 1965 hat der Sohn Wolfgang das 21. Lebensjahr vollendet. Das Erstgericht hat ausgesprochen, daß der eheliche Vater mit seinem Antrag auf Enthebung von einer weiteren Unterhaltspflicht auf den Rechtsweg verwiesen wird. Es begrundet... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IGAußStrG §1 B1JN §29
Rechtssatz: Über den vom ehelichen Vater vor erreichter Großjährigkeit seines Sohnes beim Pflegschaftsgericht gestellten Antrag, wegen Selbsterhaltungsfähigkeit des Sohnes das Erlöschen der Unterhaltspflicht auszusprechen, hat das Pflegschaftsgericht auch dann noch im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden, wenn in der Zwischenzeit der unterhaltsberechtigte Sohn großjährig geworden ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IAABGB §166 AcStudienbeihilfeG BGBl 1963/249 allg
Rechtssatz: Der Unterhaltspflichtige kann unter Hinweis auf eine Studienbeihilfe nicht die Befreiung von seiner Unterhaltsleistung begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 110/65 Entscheidungstext OGH 06.10.1965 3 Ob 110/65 Veröff: EvBl 1966/106 S 153 = JBl 1966,316 1 Ob 75/67 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §141 IIIABGB §143ZPO §502 Abs2 Ca4
Rechtssatz: Die Frage, ob die eheliche Kindesmutter subsidiär zur Unterhaltsleistung - ganz oder teilweise - heranzuziehen ist, gehört zur Bemessung. Entscheidungstexte 5 Ob 214/65 Entscheidungstext OGH 15.09.1965 5 Ob 214/65 6 Ob 250/66 Entscheidungstext OGH 14.09.1966 6 Ob 250/... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 ICABGB §154 DABGB §672
Rechtssatz: Wird lediglich vereinbart, daß die Übernehmer dem Übergeber Unterhalt gemäß § 672 ABGB auf lebenslang zu leisten haben, so umfaßt diese vertragliche Unterhaltspflicht nicht die Verpflichtung zur Tragung der Begräbniskosten. Entscheidungstexte 6 Ob 201/65 Entscheidungstext OGH 15.09.1965 6 Ob 201/65 Veröff: EvBl 1966/90 S 125 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Abs3 CbABGB §141 IBABGB §148 C
Rechtssatz: Ist ein Minderjähriger bereits selbsterhaltungsfähig, so kann gegen den Willen des Vaters eine Berufswahl, die diesen zu weiteren Unterhaltsleistungen für die Ausbildung zwingt, nur bei besonderer Eignung für den gewählten Beruf gestattet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 100/65 Entscheidungstext OGH 30.03.1965 8 Ob 100/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §139ABGB §141 IAABGB §148 C
Rechtssatz: Auf welche Erziehung ein Kind gegenüber seinen Eltern Anspruch hat, ist unter anderem von seinen Fähigkeiten und seinem Fleiß abhängig. Wenn sich danach nicht erwarten läßt, daß der Minderjährige in absehbarer Zeit das Ziel, nämlich die Vollendung des Studiums erreichen werde, besteht eine Verpflichtung, ihn noch weiter zu erhalten, nicht. Es würde aber zu weit gehen, eine Verlängerung der Stud... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IABGB §141 HAußStrG §9 B2AußStrG §9 D1
Rechtssatz: Dem ehelichen Vater steht gegen die Verweigerung der Genehmigung des mit der Kindesmutter über den Unterhalt der Kinder abgeschlossenen Vergleiches kein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 5 Ob 304/64 Entscheidungstext OGH 01.12.1964 5 Ob 304/64 Veröff: EvBl 1965/192 S 272 8 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C1ABGB §141 IDABGB §154 DABGB §166 Ab
Rechtssatz: Der Anspruch auf Naturalunterhalt kann nicht gerichtlich geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 7 Ob 303/64 Entscheidungstext OGH 18.11.1964 7 Ob 303/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0047118 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Der Kläger führt seit Anfang 1955 gegen seine Frau Friederike H. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Prozeß wurde der Ehefrau und den beiden ehelichen Söhnen, dem am 16. September 1940 geborenen Hatto H. (Beklagten) und dem am 24. Februar 1946 geborenen Helga H., mit einstweiliger Verfügung ein Teil der im übrigen weiter vom Kläger bewohnten Wohnung zur Benützung zugewiesen. Die Ehe wurde mit Urteil des Prozeßgerichtes vom 20. März 1961 geschieden. Dieses U... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IBABGB §148 CABGB §795
Rechtssatz: Ein Hochschüler, der - wenn auch durch Aufgabe seines Studiums - zur Beschaffung des Existenzminimums in der Lage ist, hat nach dem Verlust des Anspruches auf Gewährung des standesgemäßen Unterhaltes auch keinen Anspruch auf Gewährung eines notdürftigen Unterhaltes gegen seinen Vater. Entscheidungstexte 3 Ob 104/64 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 ICABGB §148 CABGB §795
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "notdürftiger Unterhalt". Ein Anspruch auf Leistung des notdürftigen Unterhaltes kann schon begrifflich nur dann bestehen, wenn der Anspruchswerber außer Stande ist, selbst ein Einkommen in der Höhe des Existenzminimums bei den im Einzelfall bestehenden Verhältnissen zu verdienen. Entscheidungstexte 3 Ob 104/64 ... mehr lesen...
Erika K. ist die eheliche Mutter der mj. Hannelore N., geboren 2. Dezember 1942, und des mj. Peter N., geboren 31. Jänner 1944. Der eheliche Vater ist gestorben. Die Mutter lebt in V., die beiden Kinder bei der mütterlichen Großmutter in M. Vormund der Kinder ist F. M. Das Erstgericht bemaß mit Beschluß vom 14. Dezember 1962 den von der Mutter zu leistenden Unterhalt. Das Rekursgericht änderte die Unterhaltsbeträge ab. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Mutter nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IAABGB §1327 c2
Rechtssatz: Die Unterhaltspflicht des Vaters dauert so lange fort, bis die Ausbildung im Beruf beendet ist. Das Maß des Bedürfnisses des Kindes wiederum richtet sich nach dem Stand oder Beruf, zu dem es durch die bisherige Erziehung vorbereitet wurde, und seiner äußeren Lebensführung, soweit sie nach dem Willen des Vaters geregelt ist. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß erfahrungsgemäß einerseits auch nach Absc... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IB
Rechtssatz: Der Begriff der Selbsterhaltungsfähigkeit ist relativ, daß ist nach Maßgabe der Verhältnisse des Kindes, zu beurteilen. Sie tritt nicht schon mit einem bestimmten Alter ein, sie ist nicht auch schon dann vorhanden, wenn der Alimentationsberechtigte in der Lage ist, sich überhaupt auf irgendeine Weise zu ernähren. Entscheidungstexte 2 Ob 51/63 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 ICABGB §1327 C2
Rechtssatz: Das Maß des Bedürfnisses des Kindes richtet sich nach dem Stand oder Beruf, zu dem es durch die bisherige Erziehung vorbereitet wurde, und nach seiner äußeren Lebensführung, soweit sie nach dem Willen des Vaters geregelt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 51/63 Entscheidungstext OGH 14.03.1963 2 Ob 51/63 Veröff: ZVR 1963/234 S 237 ... mehr lesen...
Zur Entscheidung über einen Antrag der Mutter, in deren Pflege und Erziehung die beiden Kinder stehen, den dem ehelichen Vater auferlegten Unterhaltsbeitrag für die Kinder auf 500 S bzw. 600 S monatlich zu erhöhen, war die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des ehelichen Vaters, der als Kaufmann selbständig erwerbstätig ist, notwendig. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 13. November 1962 wurde dem ehelichen Vater der Auftrag erteilt, einem Sachverständigen Einsicht in al... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3aABGB §141 IHZPO §190 D14
Rechtssatz: Bei Ermittlung der Vermögensverhältnisse und Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen kann von einer Bindung des Gerichtes an die Steuerbescheide als rechtskräftige Verwaltungsbescheide im Sinne des § 190 Abs 1 ZPO nicht die Rede sein. Entscheidungstexte 6 Ob 36/63 Entscheidungstext OGH 06.02.1963 6 Ob 36/63 Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 ID
Rechtssatz: Der dem Antrag des minderjährigen Kindes auf Unterhaltsleistung in Geld entgegengesetzte Einwand des ehelichen Vaters, das Kind könne in seinem Haushalt den Unterhalt in natura erhalten, ist dann unbeachtlich, wenn das Kind ihm im Falle einer Antragstellung nach § 142 ABGB gar nicht in Erziehung und Pflege übergeben worden wäre. Entscheidungstexte 5 Ob 190/62 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IC
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht kann keinen Unterhaltsbetrag festsetzen, der den zwischen den Kindeseltern, wenn auch ohne pflegschaftsbehördliche Genehmigung, vereinbarten Unterhaltsbetrag unterschreitet, soferne nicht eine seit Vergleichsabschluß eingetretene Änderung in den Verhältnissen die Festsetzung eines geringeren Unterhaltsbetrages rechtfertigt und die clausula rebus sic stantibus im Vergleich nicht ausgeschloss... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der Untergerichte wurde der mj. Kläger am 29. März 1945 in A. in Mecklenburg außer der Ehe geboren; er hatte im Zeitpunkt der Einbringung der vorliegenden Klage, d. i. am 18. April 1961, bereits sein 16. Lebensjahr überschritten. Der Kläger und seine außereheliche Mutter haben ihren ständigen Wohnsitz in A. in Mecklenburg, DDR., und sind Staatsbürger der DDR. Der Beklagte ist der außereheliche Vater des Klägers. Mit der vorliegenden Klage begehrt der im Ausla... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IAABGB §142 CdABGB §148
Rechtssatz: Ist das Kind aus einer geschiedenen Ehe der Mutter im Sinne des § 142 ABGB zugeteilt, dann darf der unterhaltspflichtige Vater nicht schon deshalb die ihm obliegende Alimentierung seines Kindes verweigern, weil er mit einer Erziehungsmaßnahme der Mutter nicht einverstanden ist, bevor das Pflegschaftsgericht hinsichtlich der Berufswahl entschieden hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IGAußStrG §1 B1
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht kann im Außerstreitverfahren den Vater zur Unterhaltsleistung für das eheliche Kind auch für die Zeit nach Erreichung der Volljährigkeit verpflichten (SZ 3/125). Entscheidungstexte 5 Ob 304/61 Entscheidungstext OGH 04.10.1961 5 Ob 304/61 5 Ob 379/66 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IHABGB §238AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Untergerichte eine Rechnungslegungspflicht des Sorgepflichtigen bezüglich der ihm übergehenden Unterhaltsbeträge des Unterhaltspflichtigen verneinen. Entscheidungstexte 1 Ob 246/61 Entscheidungstext OGH 22.06.1961 1 Ob 246/61 European... mehr lesen...
Norm: ABGB §137 Abs2ABGB §140 AdABGB §141 ICABGB §144ABGB 936 VIIc
Rechtssatz: Unterhaltsvergleiche werden regelmäßig unter der clausula rebus sic stantibus geschlossen. Die Umstandsklausel umfasst jede Änderung der Sachlage; sie ist bei Unterhaltsvereinbarungen nicht nur auf die Veränderung vermögensrechtlicher Verhältnisse beider Vertragsteile und die Sorgepflichten des Unterhaltspflichtigen beschränkt. Bei Unterhaltsvergleichen, in denen sic... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §141 IDABGB §146b
Rechtssatz: Der Vater ist zu Geldleistungen für das gegen seinen Willen aus seinem Haushalt verbrachte Kind nicht verpflichtet. Entscheidungstexte 5 Ob 56/61 Entscheidungstext OGH 17.05.1961 5 Ob 56/61 Veröff: EvBl 1961/289 S 390 5 Ob 104/62 Entscheidungstext OGH 26.04.1962 5 Ob 1... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. 12. 1955, 7 Cg 383/55-6, aus dem Verschulden beider Ehegatten geschieden. Im Ehescheidungsverfahren haben die Eltern einen Vergleich geschlossen, in dem sich der Ehemann vorbehaltlich der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung verpflichtete, für den Minderjährigen einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1.200 S zu Handen der Mutter des Kindes zu bezahlen. Der Unterha... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 HABGB §881 IBEO §353 IAEO §353 IB
Rechtssatz: Vollstreckungsrecht der Frau aus einem Scheidungsvergleich, in dem sich der Mann zur Leistung des Unterhaltes an seine Frau in der Weise verpflichtete, daß er einen bestimmten Betrag bei einer Bank erlegt, an dem der Frau das Fruchtgenußrecht zustehen soll, während die minderjährigen ehelichen Kinder Eigentümer des Betrages werden sollen. Hat der Gelderlag in ausländischer Währung be... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 II
Rechtssatz: Der Mutter steht nach Scheidung der Ehe kein Vorrecht auf persönliche Pflege im Sinn des § 141 ABGB zu (JBl 1930,237 ua). Entscheidungstexte 6 Ob 155/60 Entscheidungstext OGH 11.05.1960 6 Ob 155/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0047721 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der mj. Michael und Veronika P. wurde am 8. September 1948 ohne Verschuldensausspruch gemäß § 55 EheG. geschieden. In dem pflegschaftsbehördlich genehmigten Notariatsakt vom 27. September 1948 hat sich der Vater verpflichtet, zum Unterhalt der beiden Kinder beginnend ab 1. Oktober 1949 jeweils im vorhinein monatlich je 1/6 seines Nettoeinkommens, mindestens aber je 160 S, zu Handen der Mutter zu zahlen. Das Erstgericht hat auf Antrag der Mutter den vom Vater für d... mehr lesen...