RS OGH 1964/9/22 3Ob104/64

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Veröffentlicht am 22.09.1964
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Norm

ABGB §141 IB
ABGB §148 C
ABGB §795

Rechtssatz

Ein Hochschüler, der - wenn auch durch Aufgabe seines Studiums - zur Beschaffung des Existenzminimums in der Lage ist, hat nach dem Verlust des Anspruches auf Gewährung des standesgemäßen Unterhaltes auch keinen Anspruch auf Gewährung eines notdürftigen Unterhaltes gegen seinen Vater.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0047652

Dokumentnummer

JJR_19640922_OGH0002_0030OB00104_6400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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