Norm
ABGB §141 IBRechtssatz
Ein Hochschüler, der - wenn auch durch Aufgabe seines Studiums - zur Beschaffung des Existenzminimums in der Lage ist, hat nach dem Verlust des Anspruches auf Gewährung des standesgemäßen Unterhaltes auch keinen Anspruch auf Gewährung eines notdürftigen Unterhaltes gegen seinen Vater.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0047652Dokumentnummer
JJR_19640922_OGH0002_0030OB00104_6400000_003