Norm
ABGB §141 ICRechtssatz
Zur Auslegung des Begriffes "notdürftiger Unterhalt". Ein Anspruch auf Leistung des notdürftigen Unterhaltes kann schon begrifflich nur dann bestehen, wenn der Anspruchswerber außer Stande ist, selbst ein Einkommen in der Höhe des Existenzminimums bei den im Einzelfall bestehenden Verhältnissen zu verdienen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0047620Dokumentnummer
JJR_19640922_OGH0002_0030OB00104_6400000_002