RS OGH 1964/9/22 3Ob104/64

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Veröffentlicht am 22.09.1964
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Norm

ABGB §141 IC
ABGB §148 C
ABGB §795

Rechtssatz

Zur Auslegung des Begriffes "notdürftiger Unterhalt". Ein Anspruch auf Leistung des notdürftigen Unterhaltes kann schon begrifflich nur dann bestehen, wenn der Anspruchswerber außer Stande ist, selbst ein Einkommen in der Höhe des Existenzminimums bei den im Einzelfall bestehenden Verhältnissen zu verdienen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0047620

Dokumentnummer

JJR_19640922_OGH0002_0030OB00104_6400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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