Norm
ABGB §141 IDRechtssatz
Der dem Antrag des minderjährigen Kindes auf Unterhaltsleistung in Geld entgegengesetzte Einwand des ehelichen Vaters, das Kind könne in seinem Haushalt den Unterhalt in natura erhalten, ist dann unbeachtlich, wenn das Kind ihm im Falle einer Antragstellung nach § 142 ABGB gar nicht in Erziehung und Pflege übergeben worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0047684Dokumentnummer
JJR_19620719_OGH0002_0050OB00190_6200000_001