Norm
ABGB §141 ICRechtssatz
Wird lediglich vereinbart, daß die Übernehmer dem Übergeber Unterhalt gemäß § 672 ABGB auf lebenslang zu leisten haben, so umfaßt diese vertragliche Unterhaltspflicht nicht die Verpflichtung zur Tragung der Begräbniskosten.Wird lediglich vereinbart, daß die Übernehmer dem Übergeber Unterhalt gemäß Paragraph 672, ABGB auf lebenslang zu leisten haben, so umfaßt diese vertragliche Unterhaltspflicht nicht die Verpflichtung zur Tragung der Begräbniskosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0047627Dokumentnummer
JJR_19650915_OGH0002_0060OB00201_6500000_001