Norm
ABGB §141 ICRechtssatz
Das Maß des Bedürfnisses des Kindes richtet sich nach dem Stand oder Beruf, zu dem es durch die bisherige Erziehung vorbereitet wurde, und nach seiner äußeren Lebensführung, soweit sie nach dem Willen des Vaters geregelt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0047618Dokumentnummer
JJR_19630314_OGH0002_0020OB00051_6300000_008