Norm
ABGB §141 IARechtssatz
Ist das Kind aus einer geschiedenen Ehe der Mutter im Sinne des § 142 ABGB zugeteilt, dann darf der unterhaltspflichtige Vater nicht schon deshalb die ihm obliegende Alimentierung seines Kindes verweigern, weil er mit einer Erziehungsmaßnahme der Mutter nicht einverstanden ist, bevor das Pflegschaftsgericht hinsichtlich der Berufswahl entschieden hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0047636Dokumentnummer
JJR_19611006_OGH0002_0020OB00319_6100000_001