RS OGH 2025/12/17 5Ob304/61; 5Ob379/66; 5Ob240/73; 7Ob702/79; 7Ob71/02w; 8Ob65/22z; 3Ob72/25x

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Veröffentlicht am 04.10.1961
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Rechtssatz

Das Pflegschaftsgericht kann im Außerstreitverfahren den Vater zur Unterhaltsleistung für das eheliche Kind auch für die Zeit nach Erreichung der Volljährigkeit verpflichten (SZ 3/125).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0005941

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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