Norm
ABGB §141 IBRechtssatz
Der Begriff der Selbsterhaltungsfähigkeit ist relativ, daß ist nach Maßgabe der Verhältnisse des Kindes, zu beurteilen. Sie tritt nicht schon mit einem bestimmten Alter ein, sie ist nicht auch schon dann vorhanden, wenn der Alimentationsberechtigte in der Lage ist, sich überhaupt auf irgendeine Weise zu ernähren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0047665Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.10.2014