RS OGH 1963/3/14 2Ob51/63 (2Ob52/63, 2Ob53/63), 4Ob109/14d

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Veröffentlicht am 14.03.1963
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Norm

ABGB §141 IB

Rechtssatz

Der Begriff der Selbsterhaltungsfähigkeit ist relativ, daß ist nach Maßgabe der Verhältnisse des Kindes, zu beurteilen. Sie tritt nicht schon mit einem bestimmten Alter ein, sie ist nicht auch schon dann vorhanden, wenn der Alimentationsberechtigte in der Lage ist, sich überhaupt auf irgendeine Weise zu ernähren.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 51/63
    Entscheidungstext OGH 14.03.1963 2 Ob 51/63
    Veröff: ZVR 1963/234 S 237
  • 4 Ob 109/14d
    Entscheidungstext OGH 17.07.2014 4 Ob 109/14d
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0047665

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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