Norm: ABGB §1325 D6ABGB §1327 d
Rechtssatz: Künftiger Verdienst eines Selbständigen (Tischlermeister). Keine Berücksichtigung vager Zukunftshoffnungen auf große Umsatzsteigerung. Entscheidungstexte 2 Ob 515/58 Entscheidungstext OGH 30.01.1959 2 Ob 515/58 Veröff: ZVR 1959/106 S 111 2 Ob 267/61 Entscheidungstext OGH 28.09.1961 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D3
Rechtssatz: Nach der Bestimmung des § 1325 ABGB wird künftig entgehender Verdienst nur im Falle der Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung des Beschädigten geschuldet. Eigentlicher Gewinnentgang (lucrum cessans) fällt als reiner Vermögensschaden aber nicht unter § 1325 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 530/58 Entscheidungstext OGH 14.01.1959 2 Ob 530/58 Veröff... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D7ABGB §1325 E
Rechtssatz: Eine Ersparnisanrechnung kann als Vermögensvorteil nur gegenüber dem Vermögensschaden erfolgen. Dieser besteht in einem Verdienstentgang oder in Ausgaben (Heilungskosten, Sachschadenbehebung und dergleichen). Schmerzengeld ist kein Ersatz für Vermögensschaden, sondern eine Entschädigung für einen immateriellen Schaden. Diesem gegenüber findet die Anrechnung eines Vermögensvorteiles nicht statt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1aRVO §1542
Rechtssatz: Dem in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten Verletzten kann eine Rente zwar auch dann zugesprochen werden, wenn sich seine Bezüge nicht vermindert haben, aber nur unter der Voraussetzung, daß er einen sich nachhaltig auswirkenden körperlichen Dauerschaden erlitten hat. Wird das Begehren bloß für einen verflossenen Zeitraum gestellt und steht bereits fest, daß der Verletzte in dieser Zeit keinen Verd... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154bABGB §1295 Ia2ABGB §1325 B2ABGB §1327 a
Rechtssatz: Der mittelbar Geschädigte kann, sofern nicht das Gesetz selbst Ausnahmen enthält, nicht Schadenersatz verlangen. Entscheidungstexte 5 Ob 276/58 Entscheidungstext OGH 17.09.1958 5 Ob 276/58 Veröff: RZ 1958,169 2 Ob 274/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 2 Ob 274/63 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 CASVG §332 Abs4
Rechtssatz: Es konnte dem Verletzten auch nicht verwehrt werden, sich nicht in einem allgemeinen Krankenhaus, sondern in einem für die besonderen Erfordernisse eines Unfalles eingerichteten Unfallskrankenhaus behandeln zu lassen. Wenn angenommen wird, daß sich die tatsächlichen Kosten der Behandlung eines Patienten in einem solchen Unfallskrankenhaus auf 90,-- S pro Tag belaufen, so kann die klagende Partei mit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIhABGB §1295 IcABGB §1325ABGB §1327
Rechtssatz: Ein selbst verbotenes Geschäft ist nicht ungültig, wenn die Nichtigkeit nicht durch den Zweck der Verbotsbestimmung bedingt ist. Es ist daher für eine an und für sich erlaubte, aber gewerberechtlich verbotene Tätigkeit das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Es wäre nun widerspruchsvoll, einerseits ein solches Entgelt zuzuerkennen, andererseits aber für die Behinderung an einem solc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1a
Rechtssatz: Anders als im Falle des § 1326 ABGB genügt bei der Feststellung des Anspruches auf Ersatz eines zukünftigen Verdienstentganges nicht die Möglichkeit der Verhinderung besseren Fortkommens; Grundlage für den Zuspruch eines künftigen Verdienstentganges ist hier vielmehr die Tatsache, daß ein besseres Fortkommen durch die Verletzung verhindert wird. Es müssen konkrete Tatsachen in dieser Richtung angeführt werden; d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1
Rechtssatz: Das Schmerzengeld ist die Genugtuung für alles Ungemach, das der Verletzte infolge der Verletzung erduldete. Auch seelische Leiden, die die Folge einer körperlichen Beschädigung sind, sollen abgegolten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 26/58 Entscheidungstext OGH 15.04.1958 4 Ob 26/58 Veröff: ZVR 1959/128 S 138 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1a
Rechtssatz: Dem Beschädigten gebührt ein Ersatz für Verdienstentgang auch dann, wenn er infolge seiner Erwerbsminderung mehr an Arbeitszeit und Arbeitskraft aufwenden muss, um den bisherigen Verdienst zu erzielen. Entscheidungstexte 1 Ob 150/58 Entscheidungstext OGH 02.04.1958 1 Ob 150/58 Veröff: ZVR 1958/207 S 211 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2b
Rechtssatz: Der Anspruch auf Ersatz der Kosten einer durch die Verletzung der Hausfrau notwendig gewordenen Haushaltshilfe stellt sich primär als Ersatz für verminderte Erwerbsfähigkeit dar und ist erst sekundär als Ersatz der Kosten für den Ausgleich dieser Fähigkeitsminderung anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 150/58 Entscheidungstext OGH 02.04.1958 1 Ob 15... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1
Rechtssatz: Daß bei körperlicher Verletzung eines Ehegatten durch den anderen nur ein symbolisches Schmerzengeld ausgesprochen werden könne, läßt sich weder aus der Bestimmung des § 1325 ABGB, die von einem angemessenen Schmerzengeld spricht, noch aus einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ableiten. Entscheidungstexte 5 Ob 88/58 Entscheidungstext OGH 02.04.1958 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D4
Rechtssatz: Der Ersatz des Schadens, der bereits durch die Beschädigung entstanden ist, kann schon vor seiner Behebung durch den Geschädigten und ohne Rücksicht darauf, ob ihn der Beschädigte überhaupt beheben läßt, verlangt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 150/58 Entscheidungstext OGH 02.04.1958 1 Ob 150/58 Veröff: ZVR 1958/207 S 211 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 CABGB §1325 D7ZPO §273 Abs1
Rechtssatz: Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung im Schadenersatzrecht sind vom Ersatzbetrag an Verdienstentgang des Verletzten jene Beträge in Abzug zu bringen, die als Ersparung des Verletzten dadurch eintreten, daß dieser in einem Krankenhaus - auf Rechnung eines anderen - stationär behandelt und verpflegt wird; denn während dieser Zeit erspart er Auslagen für seine Verpflegung, die er zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E5ABGB §1326 B1
Rechtssatz: Zuspruch einer Rente von 400,-- S monatlich an ein elfjähriges Mädchen wegen Amputation eines Unterschenkels gemäß § 1326 ABGB neben einem Schmerzengeldbetrag von 40000,-- S. Entscheidungstexte 2 Ob 601/57 Entscheidungstext OGH 19.03.1958 2 Ob 601/57 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IcABGB §1311ABGB §1325
Rechtssatz: Verschulden eines Fahrgastes eines Ringelspieles, der durch übermäßiges Schwenken und Stoßen des vor ihm sitzenden Mädchens einen Unfall verursacht, der dadurch entstand, daß das mit der Schaukel weit hinausgeschleuderte Mädchen eine Dachkante streifte und dabei schwer verletzt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 31/58 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Der Gatte der Klägerin kam bei einem Verkehrsunfall am 8. November 1939 ums Leben. Die Klägerin machte aus diesem Anlaß gegen den Erstbeklagten als Eigentümer und gegen den Zweitbeklagten als Lenker des Kraftwagens Ansprüche gemäß § 1327 ABGB. geltend. Mit dem rechtskräftigen Urteil vom 24. November 1941 wurde der klagenden Partei unter anderem eine wöchentliche Rente von 8.84 RM zuerkannt. In diesem Urteil, welches in seinem Spruch: nur auf Leistung lautet und keinen Feststellungsauss... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D4ABGB §1327 dZPO §236 DZPO §411 Ab
Rechtssatz: Ein Leistungsurteil ohne Feststellungsausspruch spricht nicht mit Rechtskraftwirkung über das dem durchgedrungenen Leistungsanspruch zugrunde liegende Recht oder Rechtsverhältnis ab. Begehrt die klagende Partei wegen veränderter Umstände eine Rentenerhöhung, so ist über dieses Begehren, das einen ganz neuen Anspruch darstellt, bisher überhaupt noch nicht entschieden worden und das... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1
Rechtssatz: Der Rentenanspruch des Verletzten ist nach § 1325 ABGB weder dem Grunde noch der Höhe nach ausschließlich davon abhängig, welche Verdienstmöglichkeiten einer Person gegeben sind, die dem vom Verletzten ausgeübten Beruf nachgeht, sondern davon, welchen Verdienst der Verletzte im Zeitpunkte der Verletzung gehabt hat und um welche Beträge dieser Verdienst durch die Erwerbsminderung des Verletzten geschmälert wurde o... mehr lesen...
Am 6. März 1955 benützte die damals im 19. Lebensjahr stehende Klägerin als Fahrgast die Österreichischen Bundesbahnen. Sie traf mit dem Personenzug um 11.20 Uhr in B. ein, mußte dort aussteigen und wollte mit dem fahrplanmäßig um 11.35 Uhr aus der Richtung W. in B. ankommenden D-Zug in Richtung K. weiterfahren. Während sich die Klägerin mit einigen Begleitern in unmittelbarer Nähe des ersten Gleises bei einem Gepäckskarren aufhielt, fuhr der D-Zug auf diesem Gleis ein. Von einer offe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 B2ABGB §1327
Rechtssatz: Dem Vater gebührt kein Ersatz für Verdienstentgang, den er durch den Tod seines Sohnes (infolge behaupteter exogener depressiver Reaktion) erlitten hat. Entscheidungstexte 2 Ob 501/57 Entscheidungstext OGH 18.12.1957 2 Ob 501/57 Veröff: ZVR 1959/144 S 153 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D6
Rechtssatz: Anspruch des Verletzten auf Verdienstentgang, wenn er einen seiner arbeitsunfähigen Frau gehörigen Obststand und Gemüsestand allein führt. Entscheidungstexte 2 Ob 632/57 Entscheidungstext OGH 18.12.1957 2 Ob 632/57 Veröff: EvBl 1958/76 S 126 = ZVR 1958/87 S 94 = JBl 1958,178 2 Ob 184/59 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 C
Rechtssatz: Die Kosten des Besuches des verletzten Gatten sind in jenem Ausmaß als Krankheitskosten zu ersetzen, als derartige Besuche der Ehefrau dem Bedürfnisse des Geschädigten und ihrer Pflicht zur Sorge um den Gatten sowie dem ehelichen Verhältnis entsprechen. Während der Dauer einer Lebensgefahr kann nicht einmal die dauernde Anwesenheit der Gattin abgelehnt werden. RG vom 12.06.1939, VIII 86/39 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2a
Rechtssatz: Der Verletzte kann die Beträge ersetzt verlangen, die er während seines Krankenhausaufenthaltes für eine freiwillige Weiterversicherung nach dem ASVG aufgewendet hat, denn ohne den Unfall hätte er auch die auf ihn entfallenden Sozialversicherungsbeiträge verdient. Entscheidungstexte 2 Ob 580/57 Entscheidungstext OGH 04.12.1957 2 Ob 580/57 Veröff... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D6
Rechtssatz: Ersatz der Kosten des für den Verletzten (Kaufmann) bestellten Wirtschaftstreuhänders. Entscheidungstexte 2 Ob 547/57 Entscheidungstext OGH 27.11.1957 2 Ob 547/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0030968 Dokumentnummer JJR_19571127_OGH0002_0020OB0... mehr lesen...
Norm: ABGB §246ABGB §248ABGB §1325
Rechtssatz: Ungültigkeit der außergerichtlichen Verpflichtungserklärung eines bei seinen Eltern wohnenden mündigen Minderjährigen mit einem wöchentlichen Reinverdienst von zweihundertzwanzig Schilling für einen von ihm verschuldeten Unfall dreitausenddreihundert Schilling Schmerzengeld in Monatsraten von dreihundert Schilling zu bezahlen. Da nämlich die Eltern verpflichtet sind, den Kindern den anständigen Unt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1KFG 1955 §17
Rechtssatz: Beim Zusammenstoß zweier Kraftfahrzeuge sind auch Schmerzengeldansprüche eines als Interesse geschädigten Halters gemäß § 17 StVG auszugleichen, und zwar selbst dann, wenn der als Insasse geschädigte Halter seinerseits nicht aus Verschulden, sondern allein nach dem Straßenverkehrsgesetz haftet. Veröff: NJW 1958,341 Schlagworte *D*, Auto European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1a
Rechtssatz: Nur für einen künftigen Zeitraum kann eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zugesprochen werden, obwohl derzeit kein tatsächlicher Verdienstentgang besteht, (Sicherungsfunktion der Rente), nicht aber für einen bereits verflossenen Zeitraum, in welchem festgestelltermaßen ein solcher Verdienstentgang nicht eingetreten ist. Entscheidungstexte 2 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §344ABGB §1304ABGB §1325
Rechtssatz: Bei Putativnothilfe besteht kein Schadenersatzanspruch. Wenn die Verletzung zum Teil rechtswidrig, zum Teil rechtmäßig erfolgte, besteht der Schadenersatzanspruch zum Teil, ohne daß hier die Frage des Mitverschuldens aufzuwerfen wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 614/50 Entscheidungstext OGH 28.03.1951 2 Ob 614/50 nur: Bei Pu... mehr lesen...
Am 14. Mai 1955 wartete der Kläger, ein Gerber, im Sägewerk des Beklagten auf einen dort erwarteten Fachlehrer und wurde dabei, als er über Bitte des Beklagten diesem beim Zersägen eines Rundholzstückes dadurch half, daß er sich beim Niederdrücken des Holzes auf den es an die Säge heranführenden Zubringerwagen neben einem Arbeiter des Beklagten beteiligte, durch das Aufschnellen des Holzstückes von dem Zubringerwagen schwer verletzt. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Landesst... mehr lesen...