Norm: ABGB §1325 E3
Rechtssatz: Bei der Bemessung des Schmerzengeldes sind die Art und Schwere der Körperverletzung, die Art und Dauer der Schmerzen sowie die Dauer der Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes und die damit verbundenen Unlustgefühle zu berücksichtigen. Das Schmerzengeld ist kein Ersatz für Vermögensschäden, sondern eine Entschädigung für einen immateriellen Schaden, demgegenüber die Anrechnung eines Vermögensvorteiles nicht st... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Untergerichte haben folgenden Sachverhalt festgestellt: Die Kläger kauften am 7. 2. 1961 von den Ehegatten Johann und Maria R***** die Liegenschaft EZ 121 KG Edt und Teile der Liegenschaft EZ 14 der KG Edt um 103.000 S. Verfasser des Kaufvertrages war Dr. Heinz B*****, der von beiden Vertragsteilen bevollmächtigt war, und der schon bei anderen Liegenschaftsverkäufen der Ehegatten R***** Vertragsverfasser gewesen war. Die Kläger erlegten den gesamten Kaufprei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 CASVG §332 C
Rechtssatz: Im Schadenersatzrecht gilt der Grundsatz der konkreten Schadensberechnung. Für die Annahme eines Deckungsfonds für Heilungskosten (Kosten der Spitalsbehandlung) reicht somit keineswegs der bloß hypothetisch geltend gemachte Umstand hin, daß der Verletzte, wäre er nicht sozialversichert gewesen, für die Behandlung im Krankenhaus diesen hypothetisch errechneten Betrag hätte aufwenden müssen. Die Behandlun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: In § 1325 ABGB ist die Kategorie des Ersatzes der Kosten aus einer Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten nicht ausdrücklich erwähnt. Grundsätzlich besteht aber auch diese Ersatzpflicht, weil sie sogar im Falle des § 13 Z 3 EKHG normiert ist. Bei anderer Auffassung wäre der aus bloßer Gefährdungshaftung Verpflichtete schlechter gestellt als der aus Verschulden Ersatzpflichtige, welche Folgerung als o... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1
Rechtssatz: Der bei einem Verkehrsunfall Hilfe Leistende kann, wenn er bei seiner Rettungsaktion verletzt wird, von demjenigen, der den Unfall schuldhaft herbeigeführt hat, unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung Ersatz seines Schadens, insbesondere auch ein Schmerzengeld fordern. RS U OLG Stuttgart (D) 1964/11/24 5 U 91/64 Veröff: NJW 1965,112 Schlagworte *D* ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1a
Rechtssatz: Übt der Kläger in halbjährigem Wechsel 2 Berufe aus (Landwirtschaftsarbeiter und Industriearbeiter), so ist der Anspruch auf abstrakte Rente für jeden der beiden Berufe und Zeitabschnitte getrennt zu beurteilen. Entscheidungstexte 2 Ob 233/64 Entscheidungstext OGH 12.11.1964 2 Ob 233/64 Veröff: ZVR 1965/168 S 181 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1325 D7
Rechtssatz: Eine Verletzung der dem Geschädigten obliegenden Schadensminderungspflicht liegt vor, wenn es der Geschädigte schuldhaft unterlässt, einem ihm nach den Umständen zumutbaren Erwerbe nachzugehen. Um dies feststellen zu können, muss vom Schädiger der Nachweis der Ausschlagung einer konkreten Erwerbsmöglichkeit erbracht werden. Der Nachweis der abstrakten Möglichkeit durch eine anderweitige Beschäftigung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia5ABGB §1325 D7
Rechtssatz: Problem der Vorteilsausgleichung: Der Ersatzpflichtige muß gegenüber dem Verletzten für die Anschaffung eines Kraftwagens aufkommen, wenn der Beschädigte dadurch einen gegenüber seiner Lage vor dem Unfall erhöhten Aufwand hat, daß er - gesundheitlich bedingt - ein Motorrad wie früher nicht mehr benützen kann (vgl dazu 2 Ob 126,127/61). Die Weigerung des Schädigers aber, den Sachschaden am Motorrade ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D5
Rechtssatz: Im Falle des unfallsbedingten Wegfalls der Pauschalgebühr eines Zollwachebamten ist hinsichtlich der Annahme eines diesem Beamten vom Schädiger zu ersetzenden Verdienstentganges zu differenzieren: diese Pauschalgebühr hatte den doppelten Zweck, einerseits die mit der Dienstverrichtgung des Beamten verbundenen Mehrauslagen zu decken und anderseits - ohne Rücksicht auf Mehrauslagen - dem Beamten eine Vergütung für ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 C
Rechtssatz: Anrechnung einer Haushaltsersparnis im Betrage von S 15,-- täglich (während des Krankenhausaufenthaltes) bei Ernährung aus eigener Landwirtschaft. Entscheidungstexte 2 Ob 64/64 Entscheidungstext OGH 16.04.1964 2 Ob 64/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0030593 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D6
Rechtssatz: Verdienstentgang eines Bauernsohnes, der teils in der elterlichen Wirtschaft, teils auswärts arbeitet. Entscheidungstexte 2 Ob 282/63 Entscheidungstext OGH 19.12.1963 2 Ob 282/63 Veröff: ZVR 1964/254 S 300 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0030991 Doku... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D3ABGB §1327 d
Rechtssatz: Die Begrenzung der Rente auf ein bestimmtes Lebensalter setzt einen diesbezüglichen Antrag des Ersatzpflichtigen im Verfahren erster Instanz voraus (so schon 2 Ob 498/61, 2 Ob139/61, 2 Ob 95/62 = ZVR 1962/303 S 324, 2 Ob 67/63 = ZVR 1963/243 S 242). Entscheidungstexte 2 Ob 216/63 Entscheidungstext OGH 19.09.1963 2 Ob 216/63 ... mehr lesen...
Am 14. Oktober 1958 um 17.40 Uhr ereignete sich in der W.-Straße in M. ein Verkehrsunfall, bei dem der auf einem Fahrrad fahrende Engelbert M. von dem in derselben Richtung auf einem Motorrad fahrenden Beklagten niedergestoßen wurde. M. erlag am 19. Oktober 1958 seinen Verletzungen. Der Beklagte wurde vom Strafgericht freigesprochen. Die klagende Partei, die für die Witwe M. Pflichtleistungen aus der Sozialversicherung erbringt, begehrt den Ersatz ihrer Aufwendungen vom Beklagten ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §988ABGB §1325 D4ABGB §1327 dABGB §1417
Rechtssatz: Bei wesentlicher Geldentwertung kann der nach § 1327 ABGB ersatzberechtigte Hinterbliebene vom Schädiger die Aufwertung seiner Rente verlangen (vgl SZ IV/65). Das Ausmaß dieser Erhöhung kann je nach den Grundlagen der seinerzeitigen gerichtlichen Festsetzung der Rente oder der seinerzeitigen Vereinbarung auch aus dem Verhältnisse der seinerzeit angenommenen Dienstbezüge zu den nunme... mehr lesen...
Der am 7. Juli 1900 geborene F. D., der Gatte der Klägerin, ist am 30. März 1946 (gelegentlich ist das Datum mit 31. März 1946 bezeichnet) bei einem Verkehrsunfall durch das Verschulden des F. S. tödlich verunglückt. Im Vorprozesse des Erstgerichtes ist die beklagte Partei als Halterin des von F. S. geführten Lastkraftwagens verurteilt worden, der Klägerin den Betrag von 751 S 19 g sowie für die Zeit vom 1. April 1946 bis 30. Juni 1947 eine Monatsrente von je 65 S zu bezahlen; des wei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2b
Rechtssatz: Ersatz der Kosten der von der Schwiegermutter geleisteten Haushaltshilfe einschließlich der Betreuung von Kleintieren (Zuspruch von S 350,-- wöchentlich). Entscheidungstexte 2 Ob 220/63 Entscheidungstext OGH 26.09.1963 2 Ob 220/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS003082... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1a
Rechtssatz: Die sogenannte abstrakte Rente ist nicht nach dem Prozentsatz der medizinisch berechneten Erwerbsminderung des Verletzten, sondern nach den gesamten für den Erwerb und die Lebensgestaltung des Verletzten maßgeblichen Verhältnissen zu bestimmen. Entscheidungstexte 2 Ob 179/63 Entscheidungstext OGH 04.07.1963 2 Ob 179/63 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1
Rechtssatz: Eine bestimmte Quote der Erwerbsminderung bedeutet keineswegs einen Abzug vom seinerzeitigen Verdienst in der Höhe dieser Quote; entscheidend ist vielmehr, ob der infolge der Schädigung vermindert Erwerbsfähige in Zukunft einem ihm zumutbaren Erwerb nachgehen und somit den unfallsbedingten Verdienstentgang herabsetzen kann (Landarbeiterin). Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AASVG §332 C
Rechtssatz: Der Anspruch des Verletzten gegen den Schädiger nach bürgerlichem Recht geht nach dem Grundsatz der kongruenten und zeitlichen Deckung insoweit auf den Sozialversicherungsträger über, als dieser an den Verletzten Leistungen zu erbringen hat, wobei es nicht darauf ankommt, nach welchen Vorschriften sich diese Leistungen bestimmen. Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 CABGB §1327 a
Rechtssatz: Daß dem Pflegepersonal in Krankenhäusern Trinkgelder gegeben werden, entspricht der Lebenserfahrung. Entscheidungstexte 2 Ob 111/63 Entscheidungstext OGH 09.05.1963 2 Ob 111/63 2 Ob 139/66 Entscheidungstext OGH 26.05.1966 2 Ob 139/66 Beisatz: Trinkgelder im Krankenhaus sind im ang... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIeABGB §1325
Rechtssatz: Zur Haftung des Kollegiums der Gesellschaft Jesu für unzureichende Sicherungsanordnungen eines Lehrers in dem Schulinternat Kalksburg. (Während der Unterrichtsstunde riß das Seil einer Zugtafel; in der Pause wurde ein an dieser Tafel hantierender Schüler durch das losschnellende Seil ins Auge getroffen). Entscheidungstexte 1 Ob 49/63 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1a
Rechtssatz: Daß ein unselbständig Erwerbstätiger nur bis zum pensionsfähigen Alter berufstätig ist, ist auch bei der sogenannten abstrakten Rente in Betracht zu ziehen, weil in diesem Zeitpunkt die Sicherheitsfunktion der Rente wegfällt. Entscheidungstexte 2 Ob 55/63 Entscheidungstext OGH 04.04.1963 2 Ob 55/63 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2a
Rechtssatz: Zuerkennung eines Betrages von 30000 S als Abfindung für Verdienstentgang. Entscheidungstexte 2 Ob 60/63 Entscheidungstext OGH 21.03.1963 2 Ob 60/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0030956 Dokumentnummer JJR_19630321_OGH0002_0020OB00060_630000... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1325 D7ABGB §1326 A
Rechtssatz: Der Verletzte, der wegen seiner Verunstaltung eine Entschädigung wegen Verhinderung des bessern Fortkommens begehrt, muß sich im Rahmen seiner Rettungspflicht plastischen Operationen dann unterziehen, wenn ihm deren Vornahme zumutbar ist. Entscheidungstexte 8 Ob 34/63 Entscheidungstext OGH 12.03.1963 8 Ob 34/63 Veröf... mehr lesen...
Am 28. April 1959 brannte der Erstbeklagte, der bei der Zweitbeklagten als Vorarbeiter beschäftigt ist, mit mehreren anderen Arbeitern außerhalb des Werkgeländes der Zweitbeklagten einen Bitumenkessel mit etwa 35 Tonnen Fassungsraum bei offener Flamme aus. Kinder aus den benachbarten Wohnbaracken, darunter auch die beiden Kläger, beobachteten diese Arbeiten aus nächster Nähe. Obwohl sie von den Arbeitern wiederholt vertrieben wurden, näherten sie sich immer wieder dem Kessel. Als dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1a
Rechtssatz: Darauf, ob sich der Kläger, um die ihm obliegende Arbeit verrichten zu können, mehr anstrengen muß als ein Gesunder, kommt es nicht an. In Betracht käme nur ein Vergleich der Anstrengung bei der derzeitigen Beschäftigung mit der Anstrengung bei Ausführung der gleichen Arbeit wie vor dem Unfall. Entscheidungstexte 2 Ob 56/63 Entscheidungstext OGH 28.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 C
Rechtssatz: Nur der zweckmäßig gemachte Aufwand an Heilungskosten ist zu ersetzen, nicht aber Heilungskosten, die nicht der Besserung des durch die Verletzung verursachten Krankheitszustandes gedient haben. Darauf, ob der Verletzte die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit erkennen konnte, kommt es nicht an. Entscheidungstexte 6 Ob 53/63 Entscheidungstext OGH 20.02.196... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ABGB §1325 E1
Rechtssatz: Drittschaden, für den nicht gehaftet wird (insbesondere auch kein Schmerzengeld), wenn infolge der Tötung ihres Kindes die Klägerin, die im fünften Monat schwanger war, einen Nervenschock erlitt und eine Frühgeburt sowie später nochmals einen Abortus hatte. Entscheidungstexte 2 Ob 34/63 Entscheidungstext OGH 14.02.1963 2 Ob 34/63 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bABGB §1299 BABGB §1304 EABGB §1325 B1
Rechtssatz: Derjenige, der eine verbotene Abtreibung fehlerhaft durchführt, haftet für die dadurch entstandene Körperverletzung der Schwangeren. Diese trifft ein Mitverschulden. Entscheidungstexte 1 Ob 272/62 Entscheidungstext OGH 19.12.1962 1 Ob 272/62 European Case Law Iden... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaABGB §1325 E1
Rechtssatz: Wer einem anderen wegen Übertretung einer Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB haftet, muß ihm - unter den sonstigen Voraussetzungen des § 1325 ABGB - auch Schmerzengeld leisten; denn § 1311 ABGB normiert die Haftung für allen Nachteil, welcher außer dem nicht erfolgt wäre, und bei Verletzungen "an dem Körper" wird mangels einer Sonderregelung im ABGB im Umfange der §§ 1325 ff ABGB, also auch für Sch... mehr lesen...