Norm: ABGB §1325 E1ABGB §1326
Rechtssatz: Von Schmerzengeld oder Verunstaltungsentschädigung können Prozeßzinsen begehrt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 115/61 Entscheidungstext OGH 20.03.1961 2 Ob 115/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0030997 Dokumentnummer JJR_19610320_OGH00... mehr lesen...
Der Kläger wurde, als er mit seinem Motorfahrrad auf der K.- Bundesstraße in Richtung N. fuhr, von einem vom Erstbeklagten gelenkten und in der gleichen Richtung fahrenden LKW. bei der Einmundung der P.- Bezirksstraße überholt. Unmittelbar danach fuhr der Erstbeklagte an den rechten Fahrbahnrand, um einen Fußgänger einsteigen zu lassen. Der nachkommende Kläger stieß an die Rückwand des LKWS., wurde schwer verletzt und erlitt Sachschaden. Der Erstbeklagte wurde wegen Übertretung gegen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D5
Rechtssatz: Anschaffungskosten eines Personenkraftwagens können als Ausgleich des Verdienstentganges in Betracht kommen, wenn der Kläger infolge seiner Verletzungen nicht mehr wie bisher mit dem Motorrad zur Arbeitsstätte fahren kann. Er hat nämlich einen erhöhten Aufwand, um das gleiche Arbeitseinkommen wie vor dem Unfall zu erzielen. Entscheidungstexte 2 Ob 126/61 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D4ABGB §1327dZPO §406 CcEKHG §14
Rechtssatz: Ersatz für Verdienstentgang und Ersatz des den Hinterbliebenen Entgangenen ist in der Regel durch eine Rente zu leisten. Nur aus besonderen Gründen kann das Gericht dem Verletzten ein Kapital zusprechen und nicht schon deswegen, weil es der Kläger fordert, ohne dass der Beklagte zustimmt. Entscheidungstexte 2 Ob 456/60 Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte nahm an der Klägerin am 5. 10. 1951 eine Röntgenbestrahlung vor, um ihr Warzen am Daumenballen der rechten Hand zu entfernen. Hiebei erlitt die Klägerin eine Strahlenschädigung, die mit nachteiligen Folgen verbunden war. Mit Zwischenurteil vom 13. 5. 1958 wurde der Schadenersatzanspruch der Klägerin dem Grunde nach als zu Recht bestehend erklärt. Die Klägerin führt aus, sie sei durch die Verletzung an der Verrichtung der Hausarbeiten gehindert und b... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325ZPO §226ZPO §227ZPO §405ZPO §467
Rechtssatz: Jeder von mehreren in einer Klage geltend gemachten Schadenersatzansprüchen muss ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sein. Der Kläger kann daher nicht verlangen, dass ihm ein vom Gericht vorgenommener Abstrich beim Schmerzengeld als weiterer Verdienstentgang zuerkannt werde. Entscheidungstexte 5 Ob 22/61 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E3ABGB §1326 C
Rechtssatz: Eine Verunstaltung kann sowohl bei der Bemessung des Schmerzengeldes wie auch nach § 1326 ABGB berücksichtigt werden (SZ 24/41 und SZ 15/33). Entscheidungstexte 5 Ob 5/61 Entscheidungstext OGH 25.01.1961 5 Ob 5/61 Veröff: ZVR 1961/250 S 209 2 Ob 74/61 Entscheidungstext OGH 28.02... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D6ABGB §1327 d
Rechtssatz: Die Regel, daß mit einer Fortsetzung der Berufstätigkeit über das fünfundsechzigste Lebensjahr hinaus nicht zu rechnen ist, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die für die gegenteilige Annahme sprechen, kann nicht auf die Frage der Beendigung der Berufstätigkeit eines selbständig Gewerbetreibenden angewendet werden, weil die Stellung eines solchen Erwerbstätigen von jener eines unselbständig Besc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2a
Rechtssatz: Schmutzzulage: Als entgangener Verdienst im Sinne des § 1325 ABGB, den die Beklagten dem Kläger zu ersetzen haben, kann nur die Differenz zwischen der Zulage und dem daraus zu bestreitenden Mehraufwand für die Reinigung angesehen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 12/61 Entscheidungstext OGH 13.01.1961 2 Ob 12/61 Veröff: ZVR 1961/198 S 161 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D7
Rechtssatz: Ein in seinem erlernten Beruf arbeitsunfähig gewordener Verletzter muß eine zur Schadensminderung erforderliche Umschulung beginnen, wenn sie im Einzelfall zumutbar ist. Ist diese Umschulung nicht im Heimatort des Verletzten möglich, so muß er sich, soweit keine Umstände dies als unzumutbar erscheinen lassen, in eine Schulungsstätte für Schwerbeschädigte begeben. BGH vom 13.05.1953, VI ZR 78/52; Veröff: NJW 1953,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2aASVG §332
Rechtssatz: Der Zuspruch einer Entschädigung für einen Zeitraum, in dem ein Verdienstentgang nicht eingetreten ist, ist begriffswidrig. Daher kann insoweit auch eine Legalzession gemäß § 1542 RVO nicht eintreten. Entscheidungstexte 2 Ob 504/60 Entscheidungstext OGH 22.12.1960 2 Ob 504/60 Veröff: ZVR 1961/173 S 138 ... mehr lesen...
Der bei der Klägerin pflichtversicherte Johann L. hat am 12. Dezember 1955 einen Verkehrsunfall erlitten. Die Klägerin erbringt dem Genannten aus diesem Unfall Pflichtleistungen aus der Unfallversicherung und nimmt in diesem Rechtsstreit auf Grund der Legalzession des § 1542 RVO. den Erstbeklagten als schuldigen Kraftwagenlenker und den Zweitbeklagten gemäß Art. IV EVzKraftfVerkG., beide zur ungeteilten Hand, auf Ersatz dieser Leistungen und Feststellung der künftigen Ersatzpflicht in... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D7ASVG §332 D
Rechtssatz: Keine Anrechnung des Arbeitslosengeldes, der Notstandshilfe und der Zusatzrente aus der Kriegsopferversorgung. Entscheidungstexte 2 Ob 349/60 Entscheidungstext OGH 16.12.1960 2 Ob 349/60 Veröff: SZ 33/140 = ZVR 1961/169 S 136 2 Ob 64/61 Entscheidungstext OGH 16.02.1961 2 Ob 64/61 Veröff:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin ist seit 1. 12. 1956 Mieter einer im Tiefparterre gelegenen Wohnung im Haus der Beklagten. Die Wohnung ist nur über eine 12-stufige Freitreppe erreichbar. Am 5. 2. 1958 glitt die Klägerin bei der Heimkehr auf der zweiten oder dritten Stufe der Freitreppe (Stiege) aus, fiel auf den Rücken und rutschte über die ganze Stiege hinunter. Nach dem Klagsvorbringen erlitt sie hiebei einen Steißbeinbruch. Mit der Behauptung, die Beklagte sei an di... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 CZPO §273
Rechtssatz: Bei der Bemessung einer Entschädigung für Mehrauslagen, die daraus entstehen, daß die Geschädigte sowohl bei der Führung des Haushaltes als auch bei ihrer Körperpflege durch die festgestellten Dauerfolgen beträchtlich behindert ist und zur Verdeckung der Verletzungsfolgen zusätzliche Kleidungsstücke benötigt, ist § 273 ZPO anzuwenden. Entscheidungstexte 2... mehr lesen...
Am 20. Mai 1958 ereignete sich auf der Landesstraße K. - V. ein Verkehrsunfall. Der Gärtner Wesselin M. fuhr mit seinem Lieferwagen auf dieser sechs Meter breiten Straße in Richtung V. Als er den auf einer von rechts einmundenden Seitenstraße herankommenden PKW. des Klägers erblickte, hielt er seinen Wagen vor der Einmundung der Seitenstraße an, um dem Kläger den Vorrang einzuräumen, und gab ihm ein Handzeichen. Der Kläger fuhr ohne anzuhalten mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 km/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1EKHG §11
Rechtssatz: Der verletzte Kraftfahrzeughalter muß die eigene mitursächliche Betriebsgefahr, wenn er für sie einzustehen hat, auch seinem Schmerzengeldanspruch entgegenhalten lassen (so auch Urteil des BGH vom 13.04.1956, VI ZR 347/54 = JZ 1956,491 = NJW 1956,1067 Entscheidungstexte 2 Ob 345/60 Entscheidungstext OGH 28.10.1960 2 Ob 345/60 Veröff: S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Angestellte der klagenden Partei Johanna H***** ist bei einem Verkehrsunfall am 26. 9. 1958 verletzt worden. Sie ist vom Beklagten, der mit einem Motorrad gefahren ist, in der Wagramerstraße niedergestoßen worden. Die klagende Partei hat nun behauptet, dass sie während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit Leistungen nach § 8 AngG in der Höhe von 9.591,37 S an die Verunglückte und von 1.003,10 S an die Wiener Gebietskrankenkasse erbracht habe. Mit der vorliegenden... mehr lesen...
Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall vom 23. Juni 1958 verletzt. Er begehrte vom Beklagte den Ersatz von 5478 S 77 g für Verdienstentgang. Der Erstrichter sprach ihm 3304 S 64 g zu, während er das Mehrbegehren von 2174 S 13 g abwies. Außerdem sprach er ihm die ganzen Kosten der Privatbeteiligung am Strafverfahren und ein Drittel der Prozeßkosten zu. Die dem erstrichterlichen Urteil zugrunde liegende Verschuldensaufteilung im Verhältnis von 1 : 2 zum Nachteil des Beklagten ist i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 CABGB §1325 D7ASVG §332 D
Rechtssatz: Berechnung bei direkten Schadenersatzansprüchen des Geschädigten gegen den Schädiger: Da eine dem § 332 ASVG entsprechende Bestimmung zugunsten des vom Arbeitgeber bezahlten Krankenentgeltes nicht besteht und hinsichtlich der Verpflegskostenersparnis ein derartiger Anspruchsübergang naturgemäß überhaupt nicht in Betracht kommt, können diese beiden Beträge nur in der gleichen Weise wie die s... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3dABGB §1325 C
Rechtssatz: Ersatz der Mehraufwendungen für die Diätkosten, wenn ein unfallbedingter Schock Zuckerkrankheit vorzeitig auslöst. Entscheidungstexte 2 Ob 373/60 Entscheidungstext OGH 30.09.1960 2 Ob 373/60 2 Ob 159/62 Entscheidungstext OGH 24.05.1962 2 Ob 159/62 Zweiter Rechtsgang zu 2 Ob 373... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D6
Rechtssatz: Ermittlung des Verdienstentganges eines Zahnarztes. Entscheidungstexte 2 Ob 355/60 Entscheidungstext OGH 30.09.1960 2 Ob 355/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0031020 Dokumentnummer JJR_19600930_OGH0002_0020OB00355_6000000_001 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem vom Zweitbeklagten am 14. September 1957 verschuldeten Verkehrsunfall auf der über die Pielach führenden Brücke der Bundesstraße Nr. 1 nächst Prinzersdorf erlitten die beiden Kläger erhebliche Verletzungen. Die Zweitklägerin, deren Ersatzansprüche allein im Revisionsverfahren noch streitverfangen sind, begehrt vom Erstbeklagten als Halter und vom Zweitbeklagten als Lenker des Kraftfahrzeuges u.a. ein Schmerzensgeld von 35.000 S und eine monatliche Rent... mehr lesen...
Der Kläger befand sich nach den Feststellungen der Untergerichte im militärischen Präsenzdienst, als der Funker Rudolf W. am 15. November 1957 den Unfall eines Heereslastkraftwagens schuldhaft herbeiführte, bei dem der Kläger verletzt wurde. Er verlangt von der Republik Österreich nach dem Amtshaftungsgesetz die Zahlung eines Schmerzengeldes in der noch strittigen Höhe von 8480 S. Die Beklagte wendet dagegen ein, daß die sozialrechtlichen Normen des Wehrgesetzes vom 7. September 1955,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1AHG §1 Cd11ASVG §333 Abs1HGG 1956 §13 ffWehrG §40
Rechtssatz: Bei Dienstunfällen der Wehrpflichtigen des Präsenzdienstes sind die Vorschriften des Amtshaftungsgesetzes anzuwenden. Die Haftungsbeschränkung des § 333 ASVG findet keine Anwendung. Der Verletzte Wehrpflichtige hat gegen den Bund auch einen Schmerzengeldanspruch. Entscheidungstexte 1 Ob 177/60 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1ZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Wenn die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Kläger in Zukunft Schmerzen zu ertragen haben wird, die ihn berechtigten, von den Beklagten ein weiteres Schmerzengeld zu verlangen, ist ein Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung auch bezüglich des Schmerzengeldanspruches anzunehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 197/60 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IcABGB §1311 IIcABGB §1325nö JagdG §84
Rechtssatz: Haftung des Revierförsters für Verletzung eines Touristen durch ein Fangeisen. Zur Kennzeichnungspflicht. Entscheidungstexte 1 Ob 93/60 Entscheidungstext OGH 25.05.1960 1 Ob 93/60 Veröff: JBl 1961,229 = SZ 33/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Der Kläger verlangt vom Beklagten 7000 S Schmerzengeld, weil er in ein vom Beklagten unvorsichtig ausgelegtes Fangeisen geraten sei, wobei ihm der rechte Unterarm gebrochen wurde. Der Beklagte beantragt Abweisung des Begehrens mangels Verschuldens. Das Erstgericht wies ab. Es stellte fest: Die Unfallsstelle liegt in der Nähe des Weges, der von A. nach B. (Biologische Station) führt. Von den Nordwestabhängen des C.-Berges führt ein Bach herunter, über den der Weg über eine Holzbrüc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2a
Rechtssatz: Von einem Verdienstentgang kann nur bei demjenigen gesprochen werden, der ohne die eingetretene Verletzung überhaupt einen Verdienst oder einen höheren Verdienst hatte. Entscheidungstexte 2 Ob 112/60 Entscheidungstext OGH 20.05.1960 2 Ob 112/60 Veröff: ZVR 1960/304 S 207 European Case Law Identif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 30. 6. 1953 in Wien als Fußgänger beim Überqueren des Landstraßer-Gürtels einen Unfall, als er durch den vom Erstbeklagten gelenkten Lastkraftwagen, dessen Halterin die zweitbeklagte Partei ist, zu Boden gestoßen wurde. Wegen dieses Verkehrsunfalles wurde der Erstbeklagte strafgerichtlich wegen Übertretung nach § 335 StG rechtskräftig verurteilt. Bereits zu 30 Cg 170/54 des Erstgerichtes machte der Kläger aus diesem Unfalle Schadenersatzansp... mehr lesen...