Norm
ABGB §1325 D2aRechtssatz
Der Zuspruch einer Entschädigung für einen Zeitraum, in dem ein Verdienstentgang nicht eingetreten ist, ist begriffswidrig. Daher kann insoweit auch eine Legalzession gemäß § 1542 RVO nicht eintreten.Der Zuspruch einer Entschädigung für einen Zeitraum, in dem ein Verdienstentgang nicht eingetreten ist, ist begriffswidrig. Daher kann insoweit auch eine Legalzession gemäß Paragraph 1542, RVO nicht eintreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0030690Dokumentnummer
JJR_19601222_OGH0002_0020OB00504_6000000_001