Norm
ABGB §1325 D5Rechtssatz
Anschaffungskosten eines Personenkraftwagens können als Ausgleich des Verdienstentganges in Betracht kommen, wenn der Kläger infolge seiner Verletzungen nicht mehr wie bisher mit dem Motorrad zur Arbeitsstätte fahren kann. Er hat nämlich einen erhöhten Aufwand, um das gleiche Arbeitseinkommen wie vor dem Unfall zu erzielen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0030954Dokumentnummer
JJR_19610317_OGH0002_0020OB00126_6100000_001