Norm
ABGB §1325 D1aRechtssatz
Daß ein unselbständig Erwerbstätiger nur bis zum pensionsfähigen Alter berufstätig ist, ist auch bei der sogenannten abstrakten Rente in Betracht zu ziehen, weil in diesem Zeitpunkt die Sicherheitsfunktion der Rente wegfällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0030572Dokumentnummer
JJR_19630404_OGH0002_0020OB00055_6300000_002