RS OGH 1963/4/4 2Ob55/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.1963
beobachten
merken

Norm

ABGB §1325 D1a

Rechtssatz

Daß ein unselbständig Erwerbstätiger nur bis zum pensionsfähigen Alter berufstätig ist, ist auch bei der sogenannten abstrakten Rente in Betracht zu ziehen, weil in diesem Zeitpunkt die Sicherheitsfunktion der Rente wegfällt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 55/63
    Entscheidungstext OGH 04.04.1963 2 Ob 55/63

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0030572

Dokumentnummer

JJR_19630404_OGH0002_0020OB00055_6300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten