Norm
ABGB §1325 D2aRechtssatz
Der Verletzte kann die Beträge ersetzt verlangen, die er während seines Krankenhausaufenthaltes für eine freiwillige Weiterversicherung nach dem ASVG aufgewendet hat, denn ohne den Unfall hätte er auch die auf ihn entfallenden Sozialversicherungsbeiträge verdient.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0030653Dokumentnummer
JJR_19571204_OGH0002_0020OB00580_5700000_001