Norm
ABGB §1295 IcRechtssatz
Verschulden eines Fahrgastes eines Ringelspieles, der durch übermäßiges Schwenken und Stoßen des vor ihm sitzenden Mädchens einen Unfall verursacht, der dadurch entstand, daß das mit der Schaukel weit hinausgeschleuderte Mädchen eine Dachkante streifte und dabei schwer verletzt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0023067Dokumentnummer
JJR_19580226_OGH0002_0010OB00031_5800000_001