RS OGH 1958/2/26 1Ob31/58

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Veröffentlicht am 26.02.1958
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Norm

ABGB §1295 Ic
ABGB §1311
ABGB §1325

Rechtssatz

Verschulden eines Fahrgastes eines Ringelspieles, der durch übermäßiges Schwenken und Stoßen des vor ihm sitzenden Mädchens einen Unfall verursacht, der dadurch entstand, daß das mit der Schaukel weit hinausgeschleuderte Mädchen eine Dachkante streifte und dabei schwer verletzt wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 31/58
    Entscheidungstext OGH 26.02.1958 1 Ob 31/58

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0023067

Dokumentnummer

JJR_19580226_OGH0002_0010OB00031_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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