Norm
ABGB §1325 D2bRechtssatz
Der Anspruch auf Ersatz der Kosten einer durch die Verletzung der Hausfrau notwendig gewordenen Haushaltshilfe stellt sich primär als Ersatz für verminderte Erwerbsfähigkeit dar und ist erst sekundär als Ersatz der Kosten für den Ausgleich dieser Fähigkeitsminderung anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0030918Dokumentnummer
JJR_19580402_OGH0002_0010OB00150_5800000_003