Norm
ABGB §246Rechtssatz
Ungültigkeit der außergerichtlichen Verpflichtungserklärung eines bei seinen Eltern wohnenden mündigen Minderjährigen mit einem wöchentlichen Reinverdienst von zweihundertzwanzig Schilling für einen von ihm verschuldeten Unfall dreitausenddreihundert Schilling Schmerzengeld in Monatsraten von dreihundert Schilling zu bezahlen. Da nämlich die Eltern verpflichtet sind, den Kindern den anständigen Unterhalt zu verschaffen, wäre der Vergleich im Ergebnis zumindest teilweise auf Kosten des Vaters des Minderjährigen abgeschlossen worden. Der Minderjährige konnte somit im Zeitpunkt des Abschlusses des Vergleiches nicht wie ein außerhalb der Verpflegung der Eltern stehendes Kind behandelt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0048936Dokumentnummer
JJR_19571120_OGH0002_0020OB00289_5700000_001