Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Teils gelten für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe; für Sonderfahrzeuge nur dann, wenn sie eine ständige Besatzung haben.
In Kraft seit 15.04.1981 bis 31.12.9999
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