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Oö. KWO - Oö. Kommunalwahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 20.09.1996

§  1Paragraph eins,

Wahl des Gemeinderates

§  2Paragraph 2,

Wahl des Bürgermeisters

§  3Paragraph 3,

Wahlkörper, Wahlsprengel

§  4Paragraph 4,

Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag

II. HAUPTSTÜCK
Wahlbehörden
römisch II. HAUPTSTÜCK
Wahlbehörden
1. ABSCHNITT
Allgemeines über die örtlichen Wahlbehörden

§  5Paragraph 5,

Leitung der Wahlen

§  6Paragraph 6,

Zusammensetzung der Wahlbehörden

§  7Paragraph 7,

Entsendung von Vertrauenspersonen

§  8Paragraph 8,

Einberufung und Beschlußfähigkeit

§  9Paragraph 9,

Befugnisse des Wahlleiters

§ 10Paragraph 10,

Entschädigung und Ersatz von Barauslagen

2. ABSCHNITT
Behördenorganisation in den Städten mit eigenem Statut

§ 11Paragraph 11,

Stadtwahlbehörde; Bestellung der Mitglieder und Konstituierung

§ 12Paragraph 12,

Sprengelwahlbehörden; Bestellung der Mitglieder und Konstituierung

§ 13Paragraph 13,

Berichtigungskommission

3. ABSCHNITT:
Behördenorganisation in den übrigen Gemeinden

§ 14Paragraph 14,

Gemeindewahlbehörde; Bestellung der Mitglieder und Konstituierung

§ 15Paragraph 15,

Sprengelwahlbehörden; Bestellung der Mitglieder und Konstituierung

§ 16Paragraph 16,

Mitwirkung der Bezirkswahlbehörde

III. HAUPTSTÜCK
Erfassung der Wahlberechtigten
römisch III. HAUPTSTÜCK
Erfassung der Wahlberechtigten

§ 17Paragraph 17,

Aktives Wahlrecht (Wahlberechtigung)

§ 18Paragraph 18,

Eintragung ins Wählerverzeichnis

§ 18aParagraph 18 a,

Unionsbürger-Wählerevidenz

§ 19Paragraph 19,

Auflage des Wählerverzeichnisses

§ 20Paragraph 20,

Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis

§ 21Paragraph 21,

Entscheidung über Berichtigungsanträge

§ 22Paragraph 22,

Beschwerde gegen die Entscheidung über Berichtigungsanträge

§ 23Paragraph 23,

Richtigstellung und Abschluss des Wählerverzeichnisses

IV. HAUPTSTÜCK
Wahlbewerbung
römisch IV. HAUPTSTÜCK
Wahlbewerbung
1. ABSCHNITT:
Bewerbung für die Wahl des Gemeinderates

§ 24Paragraph 24,

Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)

§ 25Paragraph 25,

Einbringung der Wahlvorschläge; Überprüfung

§ 26Paragraph 26,

Formelle Erfordernisse der Wahlvorschläge

§ 27Paragraph 27,

Unterscheidende Parteibezeichnung

§ 28Paragraph 28,

Wahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter; Ersatz des zustellungsbevollmächtigten Vertreters

§ 29Paragraph 29,

Gültige Unterstützungserklärung

§ 30Paragraph 30,

Bewerber auf mehreren Wahlvorschlägen; Streichung von Bewerbern

§ 31Paragraph 31,

Sonstige behebbare Mängel von Wahlvorschlägen

§ 32Paragraph 32,

Ergänzungsvorschläge

§ 33Paragraph 33,

Zurückziehung von Wahlvorschlägen

§ 34Paragraph 34,

Abschluß und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

2. ABSCHNITT
Bewerbung für die Wahl des Bürgermeisters

§ 35Paragraph 35,

Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)

§ 36Paragraph 36,

Wahlvorschläge; formelle Erfordernisse

§ 37Paragraph 37,

Überprüfung der Wahlvorschläge; Ergänzungsvorschläge

§ 38Paragraph 38,

Zurückziehung von Wahlvorschlägen

§ 39Paragraph 39,

Abschluß und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

§ 40Paragraph 40,

Neuwahl des Bürgermeisters

V. HAUPTSTÜCK
Durchführung der Wahl
römisch fünf. HAUPTSTÜCK
Durchführung der Wahl
1. ABSCHNITT:
Vorbereitung der Wahlhandlung

§ 41Paragraph 41,

Wahlort und Wahlzeit

§ 42Paragraph 42,

Wahllokal

§ 43Paragraph 43,

Wahlzelle

§ 44Paragraph 44,

Verbotszonen

§ 45Paragraph 45,

Wahlzeugen

§ 46Paragraph 46,

Kundmachungen; Information der Wahlberechtigten

2. ABSCHNITT
Teilnahme an der Wahl

§ 47Paragraph 47,

Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts

§ 48Paragraph 48,

Wahlkarten

3. ABSCHNITT
Wahlhandlung

§ 49Paragraph 49,

Leitung der Wahl; Ordnungsgewalt des Wahlleiters; Anwesenheit im Wahllokal

§ 50Paragraph 50,

Beginn der Wahlhandlung

§ 51Paragraph 51,

Stimmenabgabe

§ 52Paragraph 52,

Stimmenabgabe durch Wahlkartenwähler

§ 53Paragraph 53,

Stimmenabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers

§ 54Paragraph 54,

Verlängerung, Verschiebung, Schluß der Wahlhandlung

4. ABSCHNITT
Besondere Erleichterung für die Ausübung des Wahlrechts

§ 54aParagraph 54 a,

Ausübung des Wahlrechts durch Briefwahl

§ 55Paragraph 55,

Ausübung des Wahlrechts in Heil- oder Pflegeanstalten und Altenheimen

§ 56Paragraph 56,

Ausübung des Wahlrechts von bettlägerigen und solchen gleichzuhaltenden Wahlkartenwählern

§ 57Paragraph 57,

Ausübung des Wahlrechtes von in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten

5. ABSCHNITT
Stimmzettel; Ausfüllung

§ 58Paragraph 58,

Amtliche Stimmzettel

§ 59Paragraph 59,

Vergabe von Vorzugsstimmen

§ 60Paragraph 60,

Gültige Ausfüllung des Stimmzettels für die Wahl des Gemeinderates

§ 61Paragraph 61,

Gültige Ausfüllung des Stimmzettels für die Wahl des Bürgermeisters

§ 62Paragraph 62,

Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert

§ 63Paragraph 63,

Ungültige Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates

§ 64Paragraph 64,

Ungültige Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters

VI. HAUPTSTÜCK
Ermittlungsverfahren
römisch VI. HAUPTSTÜCK
Ermittlungsverfahren

§ 65Paragraph 65,

Stimmenzählung

§ 66Paragraph 66,

Niederschrift

§ 67Paragraph 67,

Ermittlung des Endergebnisses; Ermittlung der Wahlpunkte

§ 68Paragraph 68,

Wahlzahl

§ 69Paragraph 69,

Zuweisung der Mandate an die einzelnen Bewerber

§ 70Paragraph 70,

Ergebnis der Bürgermeisterwahl

§ 71Paragraph 71,

Engere Wahl des Bürgermeisters

§ 72Paragraph 72,

Protokollierung und Verlautbarung des Wahlergebnisses

§ 73Paragraph 73,

Einspruch gegen die ziffernmäßige Ermittlung des Wahlergebnisses

VII. HAUPTSTÜCK
Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates
römisch VII. HAUPTSTÜCK
Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates

§ 74Paragraph 74,

Verständigung der Gewählten; Ablehnung der Wahl; Ersatzmitglieder des Gemeinderates

§ 75Paragraph 75,

Enden des Mandates; Berufung von Ersatzmitgliedern

VIII. HAUPTSTÜCK
Besondere Bestimmungen über die Wiederholung des Wahlverfahrens
römisch VIII. HAUPTSTÜCK
Besondere Bestimmungen über die Wiederholung des Wahlverfahrens

§ 76Paragraph 76,

Wiederholungswahl

IX. HAUPTSTÜCK
Besondere Bestimmungen für die gleichzeitige Durchführung der Landtagswahl
römisch IX. HAUPTSTÜCK
Besondere Bestimmungen für die gleichzeitige Durchführung der Landtagswahl

§ 77Paragraph 77,

Wahlzusammenlegung

§ 78Paragraph 78,

Einheitliche Wahlorganisation

§ 79Paragraph 79,

Wählerverzeichnisse, Wahlzeugen

§ 79aParagraph 79 a,

Wahlkarten

§ 80Paragraph 80,

Veröffentlichung der Wahlvorschläge

§ 81Paragraph 81,

Stimmzettel, Wahlkuverts, Stimmenabgabe

§ 82Paragraph 82,

Ergebnisermittlung

§ 82aParagraph 82 a,

Verschwiegenheitspflicht

§ 83Paragraph 83,

Kosten

X. HAUPTSTÜCK
Schlußbestimmungen
römisch zehn. HAUPTSTÜCK
Schlußbestimmungen

§ 84Paragraph 84,

Berichterstattung

§ 85Paragraph 85,

Verwaltungsverfahren

§ 85aParagraph 85 a,

Notmaßnahmen

§ 86Paragraph 86,

Kosten

§ 87Paragraph 87,

Geschlechtsspezifische Bezeichnung

§ 88Paragraph 88,

Strafbestimmungen

§ 89Paragraph 89,

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 90Paragraph 90,

Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen

Anlage 1 (Unterstützungserklärung)

Anlage 1a (Unterstützungserklärung Statutarstadt)

Anlage 2 (Amtlicher Stimmzettel für die Gemeinderatswahl)

Anlage 3 (Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters)

Anlage 4 (Amtlicher Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters - ja/nein)

Anlage 5 (Amtlicher Stimmzettel für die engere Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters)

Anlage 6 (Wahlkarte)

Anlage 7 (Wählerverzeichnis)

Anlage 8 (Abstimmungsverzeichnis)

In Kraft seit 20.09.1996 bis 31.12.9999
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