Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Für den Militär-Radarleitausweis kommen neben der Grundbefähigung folgende Befähigungen in Betracht
1.Ziffer einsdie Lehrbefähigung und
2.Ziffer 2der Einsatzoffizier Abfang.
(2)Absatz 2,Die Grundbefähigung ist durch Ausstellung eines Militär-Radarleitausweises zu bescheinigen. Die entsprechenden Erweiterungen sind im Militär-Radarleitausweis einzutragen.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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