Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Befähigungen für das Militär-Flugmeteorologiepersonal
(1)Absatz eins,Für den Militär-Flugmeteorologiepersonalausweis kommen folgende Befähigungen in Betracht
1.Ziffer einsdie Grundbefähigung mit den Bereichen
a)Litera aMilitär-Meteorologe,
b)Litera bMilitär-Wetterberater,
c)Litera cMilitär-Wetterberatungsassistent und
d)Litera dMilitär-Wetterbeobachter
sowie
2.Ziffer 2die Lehrbefähigung einschließlich der Grundlagenoption.
(2)Absatz 2,Die Grundbefähigung ist durch Ausstellung eines Militär-Flugmeteorologiepersonalausweises und Eintragung des Bereiches zu bescheinigen. Die Lehrbefähigung ist als Erweiterung im Militär-Flugmeteorologiepersonalausweis einzutragen.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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