Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Für die durch die temporäre Lagerung von Rückständen im Unternehmen bewirkte Exposition der Bevölkerung gilt eine Dosisbeschränkung von 0,3 Millisievert für die effektive Dosis im Kalenderjahr.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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