Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Für Röntgeneinrichtungen mit einer Nennspannung von bis zu 100 Kilovolt kann ein zweistufiges Bewilligungsverfahren in einem gemeinsamen Verfahren abgehandelt werden, sofern die erforderlichen bautechnischen Strahlenschutzmaßnahmen vorhanden sind.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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