Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
Antragsunterlagen
Einem Antrag auf Zulassung eines Verbraucherproduktes sind Unterlagen beizulegen, aus denen folgende Informationen hervorgehen:
1.Ziffer einsdie bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes;
2.Ziffer 2die technischen Eigenschaften des Produktes;
3.Ziffer 3bei Produkten, die radioaktive Stoffe enthalten:
a)Litera aenthaltene Radionuklide und deren Aktivität;
b)Litera bAngaben zu deren Einbettung;
4.Ziffer 4Dosisleistungen in den für die Verwendung des Produktes relevanten Entfernungen, einschließlich der Dosisleistung in einer Entfernung von 0,1 Meter von jeder berührbaren Oberfläche;
5.Ziffer 5Dosen, denen Personen ausgesetzt sind, die das Produkt regelmäßig verwenden;
6.Ziffer 6Angaben zur Kennzeichnung und zur bestimmungsgemäßen Verwendung;
7.Ziffer 7alle sonstigen für eine Beurteilung des Antrages erforderlichen Informationen;
8.Ziffer 8allfällige Zulassungen in anderen Mitgliedstaaten.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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