Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die höchstzulässige Dosisleistung des Verbraucherproduktes unter bestimmungsgemäßer Verwendung im Abstand von 0,1 Meter von jeder berührbaren Oberfläche des Produktes beträgt ein Mikrosievert pro Stunde.
In Kraft seit 01.08.2020 bis 31.12.9999
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