Betroffene Tätigkeitsbereiche gemäß § 23 StrSchG 2020 sind die in Anlage 3 genannten industriellen oder gewerblichen Bereiche und Industriezweige. Betroffene Tätigkeitsbereiche gemäß Paragraph 23, StrSchG 2020 sind die in Anlage 3 genannten industriellen oder gewerblichen Bereiche und Industriezweige.
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