Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.09.2017 wurde der Beschwerdeführer gemäß "§ 19 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz und § 46 Absatz 2a Fremdenpolizeigesetz" aufgefordert, am 13.10.2017 um 09:15 Uhr "als Beteiligter persönlich" vor die Regionaldirektion Wien, der belangten Behörde zu erscheinen und näher bezeichnete Dokumente mitzubringen sowie "mitzuwirken". Als Gegenstand der Amtshandlung wurde ang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 12.10.2017 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gegen den Ausschluss des Arbeitslosengeldes gemäß § 10 AlVG 1977 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG hat. 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle römisch 40 des Arbeits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Graz West und Umgebung des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 19.10.2017 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gegen den Ausschluss der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG hat. 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Staatsangehöriger der Russischen Föderation. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 16.04.2005, Zl. 04 13.017-BAT, wurde ihm gemäß § 7 AsylG 1997 (AsylG), BGBl. I Nr. 1997/76 idF BGBl I Nr. 126/2002, Asyl gewährt und festgestellt, dass ihm kraft Gesetzes der Flüchtlingseigenschaft zukommt. Dem BF wurde letztmals mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 01.06.2017, 22.06.2017, 24.07.2017 und 04.09.2017 übermittelte die Beschwerdeführerin (BF) Beitragserklärungen an die AMA. Mit Bescheid vom 06.09.2017 schrieb die AMA der BF gemäß § 21g Abs. 2 AMA-Gesetz 1992 iVm § 1 Abs. 3 AMA-Beitragsverordnung 2015 für die Beitragszeiträume April 2017 bis einschließlich Juli 2017 einen Agrarmarketingbeitrag idHv EUR 64.895,88 für die Übernahme von Milch zum Versand oder zur Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.09.2017, GZ XXXX schloss das AMS die aufschiebende Wirkung der Beschwerde von XXXX(im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des AMS XXXX vom 18.08.2017 gemäß § 13 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr.33/2013 idgF aus. Begründend wurde ausgeführt, dass das Arbeitslosenversicherungsrecht bezweckt arbeitslos gewo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 20.07.2017 sprach das Arbeitsmarktservice Bruck/Leitha (im Folgenden die belangte Behörde) gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) den Verlust des Anspruches der Beschwerdeführerin auf Notstandshilfe für die Zeit von 12.07.2017 bis 05.09.2017 (8 Wochen) aus. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend führte es aus, dass die Beschwerdeführerin nicht zu einer Vorauswah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der durch seinen Vater gesetzlich vertretene, minderjährige Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger Afghanistans. Ihm wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes (nunmehr Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, in der Folge belangte Behörde genannt) vom 20.02.2008 im Zuge des Familienverfahrens gemäß § 3 Asylgesetz Internationaler Schutz gewährt. 1. Der durch seinen Vater gesetzlich vertretene, minderjährige Beschw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.07.2017, GZ VSNR XXXX wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX, den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 idgF für den Zeitraum von 10.07.2017 bis 20.08.2017 verloren hat. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF eine angebotene Arbeit nicht angenommen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit XXXX .2007 neuerlich im Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Seit XXXX .2008 bezieht er mit Unterbrechungen Notstandshilfe. 1. Der Beschwerdeführer steht seit römisch 40 .2007 neuerlich im Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Seit römisch 40 .2008 bezieht er mit Unterbrechungen Notstandshilfe. 2.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 02.04.2009 der Status eines Asylberechtigten zuerkannt. 2. Als Asylberechtigter wurde dem Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) am 07.05.2014 ein Konventionsreisepass mit der Nummer XXXX ausgestellt, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. 2. Als Asylberechtigter wurde dem Beschwerdeführer vom Bundesamt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 13.09.2017 wurde die Beschwerdeführerin gemäß "§ 19 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz und § 46 Absatz 2a Fremdenpolizeigesetz" aufgefordert, am 22.09.2017 um 09:15 Uhr "als Beteiligter persönlich" bei Regionaldirektion Wien der belangten Behörde zu erscheinen und näher bezeichnete Dokumente mitzubringen sowie "mitzuwirken". Als Gegenstand der Amtshandlung wurde ange... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.10.2017 Norm: VwGVG §13 Abs2 VwGVG § 13 heute VwGVG § 13 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2021 VwGVG § 13 gültig von 01.01.2019 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit dem 01.05.2015 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Aufgrund der mit BGBl. I Nr. 32/2015 kundgemachten und am 11.02.2015 in Kraft getretenen Neuregelung des § 12 GehG wurde der Verrückungsstichtag durch das Besoldungsdienstalter ersetzt. Für die Berechnung des Besoldungsdienstalters wurden daher die Vordienstzeiten erhoben. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservices XXXX (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 11.05.2017 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 14.04.2017 bis 08.06.2017 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservices römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 11.05.2017 wurde gemäß Paragraph 38, in Verbin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 13.09.2017 wurde der Beschwerdeführer gemäß "§ 19 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz und § 46 Absatz 2a Fremdenpolizeigesetz" aufgefordert, am 22.09.2017 um 09:15 Uhr "als Beteiligter persönlich" bei der Regionaldirektion Wien der belangten Behörde zu erscheinen und näher bezeichnete Dokumente mitzubringen sowie "mitzuwirken". Als Gegenstand der Amtshandlung wurde an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.01.2017 wurde die Beschwerdeführerin gemäß "§ 46 Absatz 2a Fremdenpolizeigesetz in Verbindung mit § 19 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz" aufgefordert, am 10.02.2017 um 09:15 Uhr "als Beteiligte persönlich" bei Regionaldirektion Wien der belangten Behörde zu erscheinen und näher bezeichnete Dokumente mitzubringen sowie "mitzuwirken". Als Gegenstand der Amtshandlu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 16.08. 2017, GZ XXXX, schloss das AMS die aufschiebende Wirkung der Beschwerde vom 04.08.2017 von XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des AMS Deutschlandsberg vom 24.07.2017 aus. In diesem war der Verlust der Notstandshilfe für einen näher bestimmten Zeitraum ausgesprochen worden. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF in seine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX, zur GZ VSNR 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle römisch 40 , zur GZ VSNR XXXX vom 29.08.2017 wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX, den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 idgF für den Zeitraum vom 14.08.2017 bis 24.09.2017 verloren ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.10.2017 Norm: VwGVG §13 VwGVG §13 Abs2 VwGVG §22 VwGVG § 13 heute VwGVG § 13 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2021 VwGVG § 13 gültig von 01.01.2019 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Dornbirn (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.12.2016 wurde ausgesprochen, dass die Notstandshilfe von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) mangels Arbeitswilligkeit ab dem 25.11.2016 eingestellt wird. Begründend wurde angeführt, dass der Beschwerdeführer innerhalb eines Jahres drei zumutbare Beschäftigungen verweigert hätte und es werde davon ausgegangen, dass Arbeitswilligke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 01.03.2017, Zl. VSNR XXXX AMS XXXX sprach das Arbeitsmarktservice, (im Folgenden AMS) aus, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß §§ 38 iVm 10 AlVG 1977 BGBl Nr 609/1977 idgF für die Zeit von 08.02.2017 bis 04.04.2017 keine Notstandshilfe gebühre. Es sei keine Nachsicht zu erteilen. Mit Bescheid vom 01.03.2017, Zl. VSNR römisch 40 AMS römisch 40 sprach das Arbeitsmark... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Dem nunmehrigen Beschwerdeführer, einem Staatsangehörigen der Russischen Föderation, wurde mit rechtskräftigem Bescheid des damaligen Unabhängigen Bundesasylsenats vom 13.02.2004 zu Zahl 234.482/0-VII/20/03 gemäß § 11 Abs 1 AsylG 1997 im Wege der Asylerstreckung der Status eines Asylberechtigten zuerkannt und wurde gemäß § 12 AsylG unter einem festgestellt, dass dem Beschwerdeführer dadurch kraft Gesetzes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vom 27.04.2017, ohne Verfahrenszahl, wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 6 Abs. 5 der Verordnung über die Meldepflicht für Nicht-interventionelle Studien, in der Folge NIS-Melde-Verordnung, die Nicht-interventionelle Studie, in der Folge NIS, Prospektives Register für parenterale Prostanoide (PROPEL) EK Nr: XXXX, in der Folge PROPEL, unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und machte an der antragsgegenständlichen Adresse einen XXXX -Haushalt, jedoch keine gesetzliche Transferleistung geltend. Beigeschlossen waren dem Antrag eine Lohn-/Gehaltsabrechnung über eine geringfügige Beschäftigung der Beschwerdeführerin, eine Abtre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und machte an der antragsgegenständlichen Adresse einen XXXX -Haushalt, jedoch keine gesetzliche Transferleistung geltend. Dem Antrag waren eine Mitteilung einer Gebietskrankenkasse über eine Mitversicherung der Mitbewohner der Beschwerdeführerin, eine Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und machte an der antragsgegenständlichen Adresse einen XXXX-Haushalt, jedoch keine gesetzliche Transferleistung geltend. Dem Antrag waren keine Unterlagen beigeschlossen. Auf dem genannten Antragsformular findet sich nachstehender Hinweis: "Legen Sie de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 iVm den §§ 41 und 36 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (FMaG 2016) die sofortige Rücknahme jeweils eines näher bestimmten Produktes aus nachstehenden "schwerwiegenden formalen Mängeln" auf: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 iVm den §§ 41 und 36 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (FMaG 2016) die sofortige Rücknahme jeweils eines näher bestimmten Produktes aus nachstehenden "schwerwiegenden formalen Mängeln" auf: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 iVm den §§ 41 und 36 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (FMaG 2016) die sofortige Rücknahme jeweils eines näher bestimmten Produktes aus nachstehenden "schwerwiegenden formalen Mängeln" auf: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß... mehr lesen...