Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Spruchpunkt A des Bescheides des Arbeitsmarktservice Schärding (im Folgenden belangte Behörde) vom 07.03.2018 wurde ausgesprochen, dass die nunmehr beschwerdeführende Partei (im Folgenden bP) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 31.01.2018 - 28.02.2018 keine Notstandshilfe erhält, da sie den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 31.01.2018 nicht eingehalten und sich erst wieder am 01.03.2018 bei ihrer zustä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten (im Folgenden: AMS) vom 07.11.2017 wurde gemäß § 10 iVm § 38 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe für die Zeit vom 14.10.2017 bis 24.11.2017 ausgesprochen, da der Beschwerdeführer den Schulungserfolg bei der Maßnahme XXXX vereitelt habe.
Gründe: für eine Nachsicht gemäß § 10 Abs. 3 AlVG würden nicht vorliegen. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Gänserndorf vom 14.02.2018 wurde ausgesprochen, dass XXXX für den Zeitraum 29.01.2018 bis 25.03.2018 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Der angeführte Zeitraum verlängere sich um die in ihm liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen werde. Nachsicht werde nicht erteilt. Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 27.03.2018 Norm: ASVG §293 BSVG §141 B-VG Art.133 Abs4 EStG 1988 §34 EStG 1988 §35 FMGebO §47 Abs1FMGebO §48 Abs1FMGebO §48 Abs5FMGebO §49FMGebO §50 Abs1 Z1FMGebO §51 Abs1 GSVG §150 RGG §1 RGG §2 RGG §3 Abs1 RGG §3 Abs5 RGG §4 Abs1 RGG §6 Abs1 RGG §6 Abs2 VwGG §30 Abs2 VwGVG §13 Abs1 VwGVG §13 Abs2 VwGVG §24 Abs1 VwGVG §24 Abs4 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 VwGVG §31 Abs1 ASVG § 293 heute ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices St. Pölten (im Folgenden "AMS") vom 22.05.2017 wurde gemäß § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 03.05.2017 bis 03.05.2017 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices St. Pölten (im Folgenden "AMS") vom 22.05.2017 wurde gemäß Paragraph 10, AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Arbeitslos... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin bezieht seit dem 2.12.2013 Notstandshilfe. Mit dem im
Spruch: zitierten Bescheid des AMS Bruck an der Leitha (in der Folge belangte Behörde) wurde in Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 4.7.2017 bis zum 11.7.2017 keine Notstandhilfe erhält. In Spruchpunkt B) wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs.... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1. Mit Bescheid vom XXXXwurde die Versorgung des Beschwerdeführers gemäß § 2 Absatz 4 GVG-B 2005 eingeschränkt und dem Beschwerdeführer für den Zeitraum von drei Monaten kein Taschengeld gewährt. Die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde wurde in Spruchpunkt II gemäß § 13 Absatz 2 VwGVG ausgeschlossen, da der Beschwerdeführer bereits zweimal an Raufhandeln beteiligt war. 1. Mit Bescheid vom XXXXwurde die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem Beschluss des Bezirksgerichts XXXX vom XXXX.2016, XXXX, wurde den betreibenden Parteien XXXX und XXXXgegen die Beschwerdeführerin (BF) als verpflichtete Partei antragsgemäß die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von EUR 1.367,05 samt Anhang bewilligt. Mit der im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachten Eingabe vom 05.07.2016 erhob die durch den Rechtsanwalt Dr. Johannes ELTZ vertretene BF Einspruch und Rekurs gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Staatsangehöriger der Russischen Föderation. Mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 31.07.2009, wurde ihm gemäß § 3 Asyl gewährt und festgestellt, dass ihm kraft Gesetzes der Flüchtlingseigenschaft zukommt. Dem BF wurde letztmals mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom XXXX ein Konventionsreisepasses ausgestellt. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Staatsangehöriger der Russischen Föderation. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 21.08.2008, Zl. 08 07 195-BAT, wurde ihm gemäß § 7 AsylG 1997 (AsylG), BGBl. I Nr. 1997/76 idF BGBl I Nr. 126/2002, Asyl gewährt und festgestellt, dass ihm kraft Gesetzes der Flüchtlingseigenschaft zukommt. Dem BF wurde letztmals mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Melk (im Folgenden: AMS) vom 11.01.2018 wurde festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum 08.01.2018 bis 04.03.2018 verloren hat. Eine Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer an der Maßnahme "XXXX" bei XXXX in XXXX nicht teilgenommen habe. 1. Mit B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien beantragten jeweils eine Bewilligung zum Errichten und zum Betrieb eines persönlichen Notfunksenders (Personal Locator Distress Beacon, kurz: PLB; auch: Notfunkbaken oder Ortungsbaken), der auf dem internationalen SatellitenSystem Cospas-Sarsat basiert sowie ua im Rahmen des Fahrtensegelns Einsatz finden soll. 2. Mit den angefochtenen Bescheiden erteilte die belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien beantragten jeweils eine Bewilligung zum Errichten und zum Betrieb eines persönlichen Notfunksenders (Personal Locator Distress Beacon, kurz: PLB; auch: Notfunkbaken oder Ortungsbaken), der auf dem internationalen SatellitenSystem Cospas-Sarsat basiert sowie ua im Rahmen des Fahrtensegelns Einsatz finden soll. 2. Mit den angefochtenen Bescheiden erteilte die belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer bezog zuletzt Notstandshilfe und ist seit 01.02.2018 (befristet) berufsunfähig. Er ist derzeit obdachlos und hat eine näher bezeichnete Adresse in XXXX als Postadresse angegeben. 1. Der Beschwerdeführer bezog zuletzt Notstandshilfe und ist seit 01.02.2018 (befristet) berufsunfähig. Er ist derzeit obdachlos und hat eine näher bezeichnete Adresse in römisch 40 als Postadresse angegeben.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten (im Folgenden: AMS) vom 02.02.2017 wurde die Notstandshilfe des nunmehrigen Beschwerdeführers gemäß § 33 iVm § 38, § 24 Abs. 1 AlVG und § 2 NH-VO mangels Notlage ab 07.02.2017 eingestellt. Begründend führte das AMS aus, dass der Beschwerdeführer keine Unterlagen über das Nettoeinkommen seiner Ehegattin vorgelegt habe und daher angenommen werden müsse, dass de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer stellte in Österreich als "unbegleiteter Minderjähriger" unter dem Namen K. Y. mit dem Geburtsdatum XXXX und der Staatsangehörigkeit Algerien erstmals am 14.11.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz, welchen er zunächst damit begründete, dass er im Jahr 2000 krank gewesen sei und sein Onkel ihn nach Libyen mitgenommen habe. Er wisse nicht mehr, worunter er gelitten habe, er hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 04.01.2018 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gegen den Ausschluss der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG hat. 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle römisch 40 des Ar... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Bruck/Mur des Arbeitsmarktservices (im Folgenden: belangte Behörde) vom 29.12.2017, Zl. XXXX wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von Herrn XXXX, SVNR: XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF), gegen Bescheid vom 05.12.2017 bezügliches des Verlustes der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlV... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten vom 04.12.2017 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum von 21.11.2017 bis 15.01.2018 verloren habe. Begründend wurde ausgeführt, dass eine Arbeitsaufnahme auf eine vermittelte, zumutbare Beschäftigung als Betriebswerker bei der Firma XXXX nicht zustande gekommen wäre.
Gründe: für ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit XXXX neuerlich im Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Seit XXXX bezieht er mit Unterbrechungen Notstandshilfe. 1. Der Beschwerdeführer steht seit römisch 40 neuerlich im Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Seit römisch 40 bezieht er mit Unterbrechungen Notstandshilfe. 2.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße (... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.12. 2017, GZ XXXX, schloss das AMS die aufschiebende Wirkung der Beschwerde, eingegangen am 04.12.2017 von 1. Mit Bescheid vom 07.12. 2017, GZ römisch 40 , schloss das AMS die aufschiebende Wirkung der Beschwerde, eingegangen am 04.12.2017 von XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des AMS XXXX vom 29.11.2017 GZ XXXXaus. In die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Laxenburger Straße (im Folgenden "belangte Behörde") vom XXXX wurde festgestellt, dass der Anspruch des Beschwerdeführers auf Notstandshilfe gemäß §§ 38, 24 Abs. 1, 7 und 9 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/177 in geltender Fassung, ab 29.09.2017 mangels Arbeitswilligkeit eingestellt werde. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Laxenburger Straß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit gegenständlichem Ladungsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.12.2017 wurden beide beschwerdeführenden Parteien [bP] gem. § 19 AVG u. § 46 Abs 2a FPG aufgefordert, in ihrer Angelegenheit als Beteiligte persönlich am 10.01.2018, 15 Uhr, beim Türkischen Konsulat in Wien zu erscheinen. Gleichzeitig hat die Behörde eine aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gem. § 13 Abs 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit gegenständlichem Ladungsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.12.2017 wurden beide beschwerdeführenden Parteien [bP] gem. § 19 AVG u. § 46 Abs 2a FPG aufgefordert, in ihrer Angelegenheit als Beteiligte persönlich am 10.01.2018, 15 Uhr, beim Türkischen Konsulat in Wien zu erscheinen. Gleichzeitig hat die Behörde eine aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gem. § 13 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde wie folgt: "I. Der XXXX , FN XXXX , vertreten durch die Geschäftsführer XXXX , geb. XXXX , und XXXX , geb. XXXX , sowie die Prokuristen XXXX , geb. XXXX , XXXX , geb. XXXX und XXXX , geb. XXXX , wird gemäß §§ 4, 12 und 23 i.V.m. Anlage 6 Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Funkanlagen (Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz – FMaG 2016) d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde wie folgt: "I. Der XXXX , FN XXXX , vertreten durch die Geschäftsführer XXXX , geb. XXXX , und XXXX , geb. XXXX , sowie die Prokuristen XXXX , geb. XXXX XXXX , geb. XXXX und XXXX , geb. XXXX , wird gemäß §§ 4, 12, 14, 15 und 23 i.V.m. Anlage 1 Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Funkanlagen (Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz – FMaG 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservices (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.11.2017, Zl. XXXX wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von Herrn XXXX, SVNR: XXXX(im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF), gegen Bescheid vom 07.11.2017 bezügliches des Verlustes der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 25.07.2017, Zl. VSNr XXXX AMS Wien Esteplatz, Spruchpunkt A, sprach das Arbeitsmarktservice, (im Folgenden AMS) aus, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß §§ 49 AlVG 1977 BGBl Nr 609/1977 idgF für die Zeit von 23.05.2017 bis 10.07.2017 keine Notstandshilfe gebühre. Mit Spruchpunkt B dieses Bescheides schloss das AMS die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen dies... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 31.10.2016 GZ VSNR XXXX Beschwerde des AMS XXXX den Bezug von den Anspruch auf Notstandshilfe von XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 IDGF für den Zeitraum vom 09.10.2017 bis 03.12.2017. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass die BF sich bei einer vom AMS übermittelten Stelle mit einem möglichen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Amstetten (im Folgenden "belangte Behörde") vom 16.11.2017 wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin gemäß §§ 38 iVm 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/177 in geltender Fassung, aufgrund der Verweigerung einer von der belangten Behörde zugesandten, zumutbaren Beschäftigung, keine Notstandshilfe für den Zeitraum 23.10.2017 bis 03.12.2017 erhalte. ... mehr lesen...