Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Linz (folgend kurz: "AMS") vom 24.02.2016, VNR: XXXX , wurde festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: "bP"), XXXX , gem. § 10 AlVG für den 15.02.2016 ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren habe. römisch 40 , wurde festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: "bP"), römisch 40 , gem. Paragraph 10, AlVG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Redergasse vom 11.02.2016 wurde ausgesprochen, dass die Notstandshilfe mangels Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers ab dem 09.02.2016 eingestellt werde. Begründend wurde - nach Darlegung der gesetzlichen Bestimmungen - ausgeführt, dass dem Beschwerdeführer am 09.02.2016 das ärztliche Gutachten des Kompetenzzentrums der Pensionsversicherungsan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Melk vom 16.02.2016 wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) für den Zeitraum 11.02.2016 bis 06.04.2016 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Der angeführte Zeitraum verlängere sich um die in ihm liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen werde. Nachsicht werde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 09.03.2016 GZ XXXX schloss das AMS Landesgeschäftsstelle Steiermark die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice XXXX vom 09.02.2016 über den Verlust der Notstandshilfe für einen näher bestimmten Zeitraum gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG, BGBl. Nr. 33/2013 aus. Begründend wurde nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: 1. Verfahren vor dem Arbeitsmarktservice [AMS] 1.1. Mit Bescheid des AMS vom 11.02.2016, Zahl: XXXX , wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung für den Zeitraum von 01.02.2016 bis 27.03.2016 verloren habe. Der Zeitraum verlän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 12.02.2015, KOA 3.800/15-009, wurde der Beschwerdeführerin das Recht auf Kurzberichterstattung gemäß § 5 FERG in dem von ihr veranstalteten Fernsehprogramm " XXXX " bezüglich der von der XXXX übertragenen Spiele der höchsten Spielklasse der Österreichischen Fußball-Bundesliga (ÖFBL) eingeräumt. Mit Spruchpunkt 9. dieses Bescheides wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.10.2015 beantragte die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin), vertreten durch die Dr. OBERMOSER Wirtschaftstreuhand GmbH, bei der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) die Ausstellung eines Bescheides betreffend die Beitragsnachrechnung und den Beitragszuschlag vom 13.10.2015 für den Prüfzeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2013. 1. Mit Schreiben vom 22.10.2015 be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hauffgasse vom 09.11.2015 wurde Herrn XXXX (im folgenden Beschwerdeführer genannt) im Spruchpunkt A) der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG idgF für den Zeitraum vom 22.10.2015 bis 29.10.2015 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde - nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen - ausgeführt, dass der Beschwerdeführer d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des AMS Baden vom 21.01.2016, VSNR XXXX wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer die Notstandshilfe gem. § 38 AlVG in Verbindung mit § 10 AlVG für den Zeitraum 07.01.2016 - 17.02.2016 verloren habe. Nachsicht werde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Annahme einer vom AMS vermittelten zumutbaren Beschäftigung mit möglichem Arbeitsantritt am 07.01.2016 vereitelt wurde. Mit Bescheid des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 07.01.2016 wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977, BGBl. Nr. 609/1977, für den Zeitraum vom 01.12.2015 bis 25.01.2016 verloren hat. 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle römisch 40 des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: 1. Verfahren vor dem Arbeitsmarktservice [AMS] 1.1. Mit Bescheid des AMS vom 28.12.2015, Zahl: XXXX , wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin den Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung für den Zeitraum von 03.12.2015 bis 13.01.2016 verloren habe. Der Zeitraum verlängere si... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.02.2016, GZ XXXX schloss das AMS Landesgeschäftsstelle XXXX die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice XXXX vom 08.02.2016 über den Verlust der Notstandshilfe für einen näher bestimmten Zeitraum gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG, BGBl. Nr. 33/2013 idgF aus. Begründend wurde nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang 1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge auch als "bP" bezeichnet) wurde am 12.09.2015 in Österreich von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf frischer Tat dabei betreten, wie sie im Zusammenwirken mit anderen Personen gewerbsmäßig syrische Staatsangehörige über Serbien, Ungarn nach Österreich gegen Entgelt schleppte. Bei der Kontrolle durch die Polizei gab sie sich als XXXX , XXXX 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.12.2015 erteilte das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) dem XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) gemäß § 37a EisbG ab dem 24.12.2015 bis zum 24.12.2016 mit Auflagen "die Genehmigung der Vorkehrungen des Eisenbahnverkehrsunternehmens zur Gewährleistung der Sicherheit des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf und des Verkehrs auf den Hauptbahnen und/oder vern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste laut eigenen Angaben am 16. Juni 2009 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid vom 22. Oktober 2009 wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz "bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Absatz 1 iVm § 2 Absatz 1 Ziffer 13 AsylG 2005, BGBl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vom 21. April 2015 wurde auf Antrag der Firma XXXX gemäß § 10 Abs. 1 und 15 iVm § 20 Arzneimittelgesetz (AMG), BGBl. Nr. 185/1983 idgF, die Arzneispezialität XXXX für eine Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung, Zul.Nr.: 136103", in der durch die Anlagen beschriebenen Form zur Abgabe im Inland bis fünf Jahre ab Rechtskraft des Zulassun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vom 12. Juni 2015 wurde auf Antrag der Firma XXXX , gemäß § 10 Abs. 1 und 15 iVm § 20 Arzneimittelgesetz (AMG), BGBl. Nr. 185/1983 idgF, die Arzneispezialität " XXXX für eine Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung, Zul.Nr.: 136278", in der durch die Anlagen beschriebenen Form zur Abgabe m Inland bis fünf Jahre ab Rechtskraft des Zulass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.10.2015 wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977, BGBl. Nr. 609/1977 idgF, für den Zeitraum vom 28.09.2015 bis 08.11.2015 verloren hat. 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle römisch 40... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Zell am See (folgend kurz: "AMS") vom 01.09.2015, VNR: XXXX , wurde in Spruchpunkt A festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: "bP"), XXXX , gem. § 38 iVm § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 03.08.2015 - 13.09.2015 verloren habe. 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Zell a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ab. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der Antrag "eingehend geprüft und festgestellt" worden sei, dass "Ihr Haushaltseinkommen die für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Korneuburg vom 13.10.2015 wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) für den Zeitraum 21.09.2015 bis 06.10.2015 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Der angeführte Zeitraum verlängere sich um die in ihm liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen werde. Nachsicht werde nicht erteilt. Begründend wurde ausgef... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.09.2015 der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservices (im Folgenden: AMS), Zl. XXXX, wurde im Spruchpunkt A der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum von 17.08.2015 bis 27.09.2015 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass Frau XXXX (im Folgenden: BF) ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.09.2015 der regionalen Geschäftsstelle Graz Ost des Arbeitsmarktservices (im Folgenden: belangte Behörde), Zl. XXXX, wurde im Spruchpunkt A) der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum vom 13.08.2015 bis 23.09.2015 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass Frau XXXX, (i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde geht zusammengefasst davon aus, dass die deutsche Beschwerdeführerin ein früheres Gütertransportschiff umbauen und als Sportschiff - somit nicht als Fahrgastschiff - genehmigen ließ, XXXX, welche das Sichtfeld des Rudergängers beschränke, aufstellte, XXXX durchführt. Das Schiff XXXX "XXXX". 1. Die belangte Behörde geht zusammengefasst davon aus, dass die deutsche Beschwerdeführerin ein früheres... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Ybbs vom 24.09.2015 wurde ausgesprochen, dass XXXX für den Zeitraum 26.09.2015 - 26.10.2015 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Der angeführte Zeitraum verlängere sich um die in ihm liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen werde. Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Waidhofen an der Ybbs ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten vom 25.09.2015 wurde ausgesprochen, dass XXXX für den Zeitraum 16.09.2015 - 10.11.2015 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Der angeführte Zeitraum verlängere sich um die in ihm liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen werde. Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice St. Pölten vom 25.09.2015 wurde a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Bruck an der Mur des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.08.2015, GZ: XXXX, sprach diese in Spruchpunkt A) gegenüber XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) aus, dass er den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm. § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz für den Zeitraum 28.07.2015 bis 07.09.2015 verloren habe und dass sich der angeführte Zeitraum um di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 10.09.2015, Zl BMVIT-820.288/0024-IV/SCH2/2015, wurde der ÖBB Infrastruktur AG die Genehmigung der Änderung gemäß § 24g Abs. 1 UVP-G 2000 des rechtskräftig genehmigten Vorhabens "Semmering-Basistunnel neu" bezüglich Baumaßnahmen im Bauabschnitt SBT3 - Teilraum Grautschenhof (AEO1) erteilt. Im Spruchpunkt V. wird die aufschiebende Wirkung eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin gemäß § 43 Abs. 1 und § 105 Satz 1 SeilbahnG 2003 die sofortige Einstellung der Bauarbeiten für die XXXX, an. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin gemäß Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 09.09.2015 sprach das AMS in Spruchpunkt A) aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 in Verbindung mit § 10 AlVG im Zeitraum vom 24.8.2015 bis zum 4.10.2015 verloren habe; Nachsicht werde nicht erteilt. In Spruchpunkt B) des Bescheids wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gem. § 13 Abs 2 VwGVG ausgeschlossen. 1.... mehr lesen...