Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Ried (folgend kurz: "AMS") vom 30.04.2018, VNR: 2353 241175, wurde gem. § 49 AlVG der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 06.03.2018-14.03.2018 keine Notstandshilfe gewährt. Zudem wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgeschlossen. 2353 241175, wurde gem. Paragraph 49, AlVG der Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Stadtschulrats für Wien vom 30.10.2017 wurde angeordnet, dass das Kind die allgemeine Schulpflicht im Schuljahr 2017/2018 an näher genannter öffentlicher Schule (Volksschule XXXX Wien, XXXX) spätestens ab 06.11.2017 gemäß § 5 Abs. 1 Schulpflichtgesetz (SchPflG) zu erfüllen habe (Spruchpunkt I.). Weiters wurde ausgesprochen, dass die Zweit- und Drittbeschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 SchPfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Stadtschulrats für Wien vom 30.10.2017 wurde angeordnet, dass das Kind die allgemeine Schulpflicht im Schuljahr 2017/2018 an näher genannter öffentlicher Schule (Neue Mittelschule XXXXWien, XXXX) spätestens ab 06.11.2017 gemäß § 5 Abs. 1 Schulpflichtgesetz (SchPflG) zu erfüllen habe (Spruchpunkt I.). Weiters wurde ausgesprochen, dass die Zweit- und Drittbeschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer nigerianischer Staatsangehörigkeit reiste 2014 ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz, den das BFA am 10.06.2014 verbunden mit einer Rückkehrentscheidung und der Festlegung einer Frist für die freiwillige Ausreise von zwei Wochen abwies, was dieses Gericht am 28.03.2017 bestätigte. Mit dem bekämpften Bescheid hat das BFA dem Beschwerdeführer aufgetragen, am 08.06.2018 z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 08.05.2018, GZ SVNR XXXX sperrte das AMS XXXX den Bezug der Notstandshilfe von XXXX (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 idgF für den Zeitraum vom 03.04.2018 bis 28.05.2018. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass die BF sich bei einer vom AMS übermittelten Stelle mit einem m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF), ein nepalesischer Staatsangehöriger, reiste am 20.10.2006 irregulär in Österreich ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG). Dabei gab er an, am 01.07.1984 geboren zu sein. 1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF), ein nepalesischer Staatsangehöriger, reiste am 20.10.2006 irregulär in Österreich ein und stellte ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 27.03.2018 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von XXXX(im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gegen den Ausschluss der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG hat. 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle römisch 40 des Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 06.03.2018 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gegen den Ausschluss der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG hat. 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle römisch 40 des Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Mödling (im Folgenden: AMS) vom 12.04.2018 wurde ausgesprochen, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm 10 AlVG für den Zeitraum vom 15.03.2018 bis 09.05.2018 verloren habe und dass keine Nachsicht erteilt werde. Begründend wurde ausgeführt, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass die Beschwerdeführerin die vom AMS ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Spruchpunkt A des Bescheides des Arbeitsmarktservice Ried (im Folgenden belangte Behörde) vom 07.05.2018 wurde ausgesprochen, dass die nunmehr beschwerdeführende Partei (im Folgenden bP) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 09.04.2018 - 01.05.2018 keine Notstandshilfe erhält, da sie den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 09.04.2018 nicht eingehalten und sich erst wieder am 02.05.2018 bei ihrer zuständige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 19.04.2018 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 06.04.2018 bis 17.05.2018 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 19.04.2018 wurde gemäß Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem von der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im Verfahren betreffend die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet XXXX wie folgt entschieden: 1. Mit dem von der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im Verfahren betreffend die Erteilung einer Zulassu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Judenburg des Arbeitsmarktservices (im Folgenden: belangte Behörde) vom 09.04.2018, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von Herrn XXXX, SVNR: XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF), gegen Bescheid vom 08.03.2018 bezüglich des Verlustes der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wiener Neustadt (im Folgenden: AMS) vom 01.03.2018 wurde gegenüber dem nunmehrigen Beschwerdeführer ein Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe im Zeitraum vom 31.01.2018 bis 13.03.2018 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 2. Mit Schreiben vom 27.03.2018 erhob der Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid Beschwerde. 3. Mit Bescheid vom 12.04.2018 hat das AMS... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 19.03.2018, VN: XXXX, wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 01.03.2018 bis 11.04.2018 verloren hat. Der BF habe sich auf die ihm vom AMS am 14.02.2018 zugewiesene zumutbare Beschäftigung als Hilfskraft für Müllentsorgung beim Dienstgeber XXXX nicht beworben.
Gründe: für eine Nachsicht der Rech... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 15.03.2018 wurde festgestellt, dass die Notstandshilfe von XXXX, (im Folgenden: Beschwerdeführer) XXXX gemäß § 33 Abs. 2 iVm §§ 38, 24 Abs. 1,7 und 9 Abs 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 idgF mangels Arbeitsunwilligkeit ab 22.01.2018 eingestellt wird. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF nicht bereit ist, eine zum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom vom 20.03.2018, Zl. VSNr XXXX, AMS 964-Wien Laxenburger Straße, Spruchpunkt A, sprach das Arbeitsmarktservice, (im Folgenden AMS) aus, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß §§ 49 AlVG 1977 BGBl Nr 609/1977 idgF für die Zeit von 21.02.2018 bis 04.03.2018 keine Notstandshilfe gebühre. Mit Spruchpunkt B dieses Bescheides schloss das AMS die aufschiebende Wirkung einer Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Mistelbach (im Folgenden: AMS) vom 30.03.2018 wurde festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum 01.03.2018 bis 11.04.2018 verloren hat. Eine Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer eine mögliche Arbeitsaufnahme bei der Firma Optima vereitelt habe. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt über die Beschwerdeführerin gemäß § 77 iVm § 76 Abs. 2 Z 2 FPG (Spruchpunkt I.) das gelindere Mittel zur Sicherung einer Abschiebung angeordnet. Zudem wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid "gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG" ausgeschlossen (Spruchpunkt II.). Mit dem angefochtenen Bescheid hat das Bundesasylamt übe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK, belangte Behörde) vom 03.04.2018, GZ R 6/17-12, trug diese der XXXX, der nunmehrigen Antragstellerin sowie Beschwerdeführerin, gemäß Art. 16 Abs. 5 und 6 iVm Art 6a VO (EU) Nr. 531/2012 idF 2017/920 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 13.06.2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (Roaming-VO) auf, die Einhebung eines zusätzlichen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservices (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.04.2018, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass die Beschwerde von Frau XXXX, SVNR: XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF), gegen Bescheid vom 04.04.2018 bezüglich des Verlustes des Arbeitslosengeldes gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Tulln vom 20.03.2018 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum von 23.02.2018 bis 05.04.2018 verloren habe. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführer durch sein Verhalten das Zustandekommen einer vom Arbeitsmarktservice zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung bei der Firma XXXX als ... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid des AMS vom 15.03.2018, VN: XXXX, wurde festgestellt, dass Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 28.02.2018 bis 10.04.2018 verloren hat. Der BF habe durch sein Verhalten eine mögliche Arbeitsaufnahme bei der Firma XXXX als Bau- und Möbeltischler per 28.02.2018 vereitelt bzw. verweigert.
Gründe: für eine Nachsicht der Rechtsfolgen würden nicht vorliegen bzw. hätten nicht berücksichti... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Präsidentin des Oberlandesgerichtes XXXX vom XXXX , XXXX , wurde der Beschwerdeführer aus der von der Präsidentin des Oberlandesgerichtes XXXX zu führenden Verteidigerliste gestrichen (Spruchteil 1) und einer dagegen eingebrachten Beschwerde gemäß § 13 Abs 2 VwGVG die aufschiebende Wirkung "nicht zuerkannt" (Spruchteil 2). Hinsichtlich des Spruchteils 2 wurde begründend ausgeführt, dass die vorzeitige... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Korneuburg (im Folgenden: AMS) vom 14.03.2018 wurde festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum 06.03.2018 bis 30.04.2018 verloren hat. Eine Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass die vom AMS zugewiesene, zumutbare Beschäftigung als Hilfskraft bei der Firma XXXX ab 06... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße vom 02.03.2018 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum von 19.12.2017 bis 12.02.2018 verloren habe. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer durch sein Verhalten das Zustandekommen einer vom Arbeitsmarktservice zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung bei der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer nigerianischer Staatsangehörigkeit reiste 2015 ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz, den das BFA am 30.05.2016 verbunden mit einer Rückkehrentscheidung und der Festlegung einer Frist für die freiwillige Ausreise von zwei Wochen abwies, was dieses Gericht am 23.08.2016 bestätigte. Mit dem bekämpften Bescheid hat das BFA dem Beschwerdeführer aufgetragen, am 02.03.2018 z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid, GZ XXXX vom 01.03.2018 sprach das AMS Graz West und Umgebung aus, dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX den Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 idgF für den Zeitraum von 06.02.2018 bis 19.03.2018 verloren hat. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF sich für eine ihm zugewiesene Beschäftigung nicht beworben ha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid, GZ XXXX vom 12.02.2018 sprach das AMS Graz Ost aus, dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 idgF für den Zeitraum von 01.02.2018 bis 14.03.2018 verloren hat. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF sich für eine ihm zugewiesene Beschäftigung nicht beworben habe, und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Baden (im Folgenden "belangte Behörde") vom 25.01.2018 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 25 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/177 in geltender Fassung, zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung in Höhe von € 451,95 verpflichtet sei. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Baden (im Folg... mehr lesen...