Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 01.03.2019 schloss das Arbeitsmarktservice Tulln (im Folgenden: AMS) u.a. die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG aus. Begründend wurde zusammengefasst nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, dass das Arbeitslosenversicherungsrecht in Verbindung mit dem Überbrückungshilfegesetz bezwecke, arbeitslos gewordene Versicherte durch Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte am 07.06.2012 ihren ersten Antrag auf internationalen Schutz ein, welcher mit Bescheid des Bundesamtes, Außenstelle Salzburg, vom 12.07.2012 abgewiesen und die Ausweisung der Beschwerdeführerin aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nigeria verfügt wurde. Hinsichtlich ihrer Fluchtgründe brachte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vor, dass im November 2011 in der Stadt Yola Bomben von einer Sekte abge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Gänserndorf (im Folgenden: AMS) vom 26.02.2019 wurde gemäß § 38 iVm 10 AlVG ausgesprochen, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 16.02.2019 bis 12.04.2019 verloren habe und dass keine Nachsicht erteilt werde. Begründend wurde ausgeführt, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass die Beschwerdeführerin durch ihr Verhalten das Zustandekommen einer v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid, GZ, SVNR vom 14.02.2019 sprach das AMS XXXX aus, dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 606/1977 idgF für den angeführten Zeitraum verloren habe. 2. Mit Schreiben vom 14.03.2019 erhob der BF fristgerecht Beschwerde. 3. Mit Bescheid, GZ XXXX vom 22.03.2019 schloss das AMS die aufschiebende Wirkung der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch BF), ein Staatsangehöriger von Nepal, stellte nach illegaler Einreise am 19.07.2011 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, welchen das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 22.02.2013 gemäß §§ 3 und 8 AsylG 2005 abwies und die Ausweisung des Beschwerdeführers in den Herkunftsstaat Nepal gemäß § 10 AsylG 2005 aussprach. Die dagegen erhobene Beschwerde wies der Asylgericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein bangladeschischer Staatsangehöriger, stellte am 02.07.2005 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz, den der Asylgerichtshof mit Entscheidung vom 26.09.2011, Zahl C6 306.688-1/2008/10E, im Rechtsmittelweg abwies. Mit Schreiben vom 05.10.2011 wies die Bundespolizeidirektion XXXX den Beschwerdeführer auf seine Verpflichtung zur unverzüglichen Ausreise, auf die Möglichkeit zur Rückkehr auf freiwilliger Basis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte 03.03.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz, den das BFA abwies, was dieses Gericht am 15.02.2016 bestätigte. Das BFA stellte ihm eine Duldungskarte aus, die bis 09.10.2017 galt. 2. Am 03.10.2017 beantragte er eine Aufenthaltstitel besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 und änderte den Antrag am 29.11.2018 in einen auf eine Aufenthaltsberechtigung nach § 55 AsylG 2005. Den abweisenden Bescheid des BF... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte 03.03.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz, den das BFA abwies, was dieses Gericht am 15.02.2016 bestätigte. Das BFA stellte ihm eine Duldungskarte aus, die bis 09.10.2017 galt. 2. Am 03.10.2017 beantragte er eine Aufenthaltstitel besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG 2005 und änderte den Antrag am 29.11.2018 in einen auf eine Aufenthaltsberechtigung nach § 55 AsylG 2005. Den abweisenden Bescheid des BF... mehr lesen...
Begründung: Mit angefochtenem Bescheid vom 02.10.2018 trug das BFA - nach vorangegangener Erlassung eines Mandatsbescheides und einer dagegen erhobenen Vorstellung - dem Beschwerdeführer auf, bis zu seiner Ausreise durchgängig Unterkunft in Betreuungseinrichtung XXXX zu nehmen und dieser Verpflichtung unverzüglich nachzukommen (Spruchpunkt I). Das BFA schloss gleichzeitig (II.) gem § 13 Abs 2 VwGVG die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid aus. Dagegen richtet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein indischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler und schlepperunterstützter Einreise in das österreichische Bundesgebiet am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz. 3. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 29.01.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Bescheid vom 14.05.2013 abgewiesen (Spruchpunkt I.), ihm der Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt II.) und der Beschwerdeführer aus dem österreichischen Bundesgebiet in seinen Herkunftsstaat Senegal ausgewiesen (Spruchpunkt III.) wurde. 2. Die hiergegen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid, GZ XXXX vom 27.03.2019. schloss das AMS die aufschiebende Wirkung der Beschwerde von XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX gegen den Bescheid des AMS XXXX vom 13.03.2019 gemäß § 13 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrengsgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF aus. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF keine Angaben darüber gemacht hat, welche konkreten wirtschaftlichen, finanzielle... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit oben genannten Bescheid wurde die aufschiebende Wirkung der Beschwerde von Marcel Simbürger (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX vom 26.03.2019 gegen den Bescheid vom 28.02.019 die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen. Gemäß § 13 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF ausgeschlossen. Begründend wurde nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsangehöriger, reiste im Oktober 2010 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 16.10.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 27.10.2010, Zl. XXXX, wurde sein Antrag auf internationalen Schutz vom 16.10.2010 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Absatz 1 i. V.m. § 2 Absatz 1 Z 13 AsylG abgewiesen (Spruc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.03.2019 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerde von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gegen den Ausschluss der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 für die Zeit vom 01.02.2019 bis 28.03.2019 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG zukommt. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 21.03.2019 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerde von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) gegen den Ausschluss der Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG 1977 für die Zeit vom 01.03.2019 bis 11.04.2019 keine aufschiebende Wirkung gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG zukommt. Begründend führte die belangte Behörde im Wesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße vom 28.03.2018 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß §10 AlVG für den Zeitraum 19.03.2018 bis 29.04.2018 verloren habe. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer eine vom AMS zugewiesene, zumutbare Beschäftigung nicht angenommen habe. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt: I.1. Gegen die XXXX (im Folgenden: F GmbH) ist bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) ein Verfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Konzessionspflicht gemäß § 5 AIFMG anhängig. Im Zuge dieses Verfahrens wurde der Antragsteller (im Folgenden: ASt) als Geschäftsführer der F GmbH mehrmals von der FMA schriftlich um die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel (im Folgenden: AMS) vom 21.02.2019 wurde festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 49 Abs. 1 und Abs. 2 AlVG 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel (im Folgenden: AMS) vom 21.02.2019 wurde festgestellt, dass römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführer) den Anspruch auf Notstandshi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge auch BF) ist Staatsangehörige Indiens. Ihr Antrag auf internationalen Schutz vom 10.09.2012 wurde erstinstanzlich gemäß §§ 3 und 8 AsylG abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung ausgesprochen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt und festgestellt, dass die Abschiebung nach Indien zulässig sei. Die dagegen erho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrigen Beschwerdeführerin wurde seitens des Arbeitsmarktservice Wien Schönbrunner Straße (im Folgenden: AMS) mit Schreiben vom 17.05.2018 ein Kontrollmeldetermin für 27.06.2018 vorgeschrieben. Darin befindet sich eine Information über die Rechtsfolgen einer unentschuldigten Nichtbefolgung des Termins. Die Terminvorschreibung wurde am selben Tag per E-Mail an die mit Beschluss des Bezirksgerichtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsbürger von Afghanistan und Angehöriger der tadschikischen Volksgruppe, stellte am 04.06.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark vom 30.01.2017, Zl. XXXX , wurde dieser Antrag hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen, dem Antragsteller jedoch der Status eines subsidiär Schutzberechtigten z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste illegal ein und stellte am 25.09.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, den das BFA am 07.08.2017 abwies, wobei es eine Rückkehrentscheidung erließ und feststellte, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers in den Herkunftsstaat zulässig sei und keine Frist für eine freiwillige Ausreise bestehe. Einer Beschwerde wurde nach § 18 Abs. 1 Z. 5 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Mittels Verfahrensan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1.1. Die beschwerdeführenden Parteien ("bP"; in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP3" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien. Sie brachten nach ihrer rechtswidrigen Einreise nach Österreich erstmals (bP1 und bP2 am XXXX 2013; bP3 am XXXX 2013) bei der belangten Behörde - vormals Bundesasylamt nunmehr Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1.1. Die beschwerdeführenden Parteien ("bP"; in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP3" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien. Sie brachten nach ihrer rechtswidrigen Einreise nach Österreich erstmals (bP1 und bP2 am XXXX 2013; bP3 am XXXX 2013) bei der belangten Behörde - vormals Bundesasylamt nunmehr Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1.1. Die beschwerdeführenden Parteien ("bP"; in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als "bP1" bis "bP3" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Armenien. Sie brachten nach ihrer rechtswidrigen Einreise nach Österreich erstmals (bP1 und bP2 am XXXX 2013; bP3 am XXXX 2013) bei der belangten Behörde - vormals Bundesasylamt nunmehr Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit nunmehr angefochtenem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) vom 09.11.2018, Zahl: IFA 271563309-14678830(DEF) bzw. 161503418 (HRZ), dem ausgewiesenen Vertreter zugestellt am 13.11.2018, wurde unter Spruchteil I. gemäß § 46 Abs. 2a und 2b FPG iVm § 19 AVG dem Beschwerdeführer aufgetragen, zur Einholung eines Ersatzreisedokumentes den Interviewtermin bei einer Experten-Delegation NIGERIA am XXXX .12.2018 um 9:00 Uhr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Mödling vom 17.10.2018 wurde ausgesprochen, dass XXXX die Notstandshilfe mangels Arbeitswilligkeit ab 21.09.2018 eingestellt werde. Die gegenständliche Sanktion - Nichtbewerbung als Friedhofsarbeiter bei der Friedhofsgärtnerei XXXX - sei die Dritte gem. §10 AlVG innerhalb eines Jahres. Daher werde der Leistungsbezug gem. § 9 AlVG eingestellt. Mit nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Tulln vom 13.12.2018 wurde ausgesprochen, dass XXXX für den Zeitraum 28.11.2018 - 22.01.2019 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Der angeführte Zeitraum verlängere sich um die in ihm liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen werde. Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Tulln vom 13.12.2018 wurde ausgesproch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Schwechat vom 01.02.2019 wurde ausgesprochen, dass XXXX für den Zeitraum 14.01.2019 - 10.03.2019 den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Der angeführte Zeitraum verlängere sich um die in ihm liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen werde. Mit nicht rechtskräftigem Bescheid des Arbeitsmarktservice Schwechat vom 01.02.2019 wurde aus... mehr lesen...