Entscheidungen zu § 54 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

386 Dokumente

Entscheidungen 181-210 von 386

TE OGH 1985/4/24 3Ob31/85 (3Ob32/85, 3Ob33/85)

Begründung: Am 17.5.1979 nahm Dr.Karl B als bestellter Dauersubstitut des öffentlichen Notars Dr.Alfred C mit dem Amtssitz in Wien-Simmering zu GZ.2307 einen Notariatsakt über einen Ehevertrag, Erbvertrag und ein wechselseitige Testament der seit 3.März 1978 miteinander verheirateten Parteien auf, die darin Dr.Olga Renate A und Helmut Rudolf A benannt sind. Die Punkte II. und XIV. Abs 1 dieses Notariatsaktes lauten: 'II. Während des Bestandes der Ehe wird für die Gattin ein monatlic... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1985

TE OGH 1985/2/27 3Ob1008/85

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die materielle Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels wurde vom Gericht zweiter Instanz im Sinne der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (zB 3 Ob 157-160/73; EvBl.1952/204) verneint. Im übrigen wäre der Exekutionsantrag auch deshalb abzuweisen, weil darin entgegen § 54 Abs.1 Z 2 EO die vertretbaren Handlungen, zu deren Veranlassung sich der betreibende Gläubiger ermächtigen lassen will, nicht bestimmt angegeben sind (E... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.1985

TE OGH 1985/2/5 4Ob502/85

Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 25.Juni 1979 verstorbenen Harald A wurde den geschiedenen Ehegattinnen des Erblassers Inge A und Dagmar A, die gegen die Verlassenschaft vertragliche Unterhaltsansprüche haben, die Nachlaßseparation bewilligt und Rechtsanwalt Dr. Alfred B zum Separationskurator bestellt. Die Nachlaßseparation wurde auch nach Einantwortung des Nachlasses am 1. September 1983 zur Sicherung und Befriedigung der Separationsgläubiger aufrecht erhalten ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.02.1985

TE OGH 1984/12/12 3Ob138/84

Begründung: Auf der ersten Seite des unter Verwendung des Vordrucks AD 3075-1-795-22776-77 des Magistrats der Stadt Wien eingebrachten Antrags auf zwangsweise Pfandrechtsbegründung vom 12. 7. 1984 sind unter anderem die Abgabenart (Ausgleichsabgabe nach dem Wiener Baumschutzgesetz), die Kontonummer 1.442 und der Hinweis angeführt, dass der Antrag mit einem Rückstandausweis überreicht werde. Der Beschlussantrag auf der zweiten Seite der Eingabe lautet auszugsweise: „Auf Grund des vol... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.12.1984

RS OGH 1984/12/12 3Ob138/84, 3Ob128/87, 3Ob162/93, 3Ob29/94, 3Ob38/03i, 3Ob321/04h, 3Ob178/06g

Norm: EO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Angabe des Exekutionstitels im Exekutionsantrag kann nämlich auch dann bestimmt sein, wenn im Exekutionsantrag ausnahmsweise nicht alle Titelumstände (titelschaffendes Organ, Datum des Titels und Zeichen des Titelaktes) angeführt sind. Entscheidungstexte 3 Ob 138/84 Entscheidungstext OGH 12.12.1984 3 Ob 138/84 SZ 57/200 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1984

RS OGH 1984/12/12 3Ob131/84

Norm: EO §7 BdIIAEO §7 BdIICEO §54 Abs1 Z3ZPO §419 EZPO §562 Abs1 DZPO §567 Abs1
Rechtssatz: Ein Exekutionsantrag kann nicht deshalb als verfehlt angesehen werden, weil im Exekutionstitel nur von der Übergabe, nicht aber von der Übernahme des Bestandobjektes gesprochen wird, wenn mit Rücksicht auf den Wortlaut der vom Bestandnehmer eingebrachten gerichtlichen Aufkündigung kein Zweifel darüber besteht, daß der Beschluß des Gerichtes, soweit dami... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1984

RS OGH 1984/12/12 3Ob138/84, 3Ob1008/85

Norm: EO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gerichtliche Exekutionstitel sind in nicht beim Titelgericht eingebrachten Exekutionsanträgen zum Beispiel auch dann bestimmt bezeichnet, wenn neben dem Gericht die Art und die Geschäftszahl des Titels angegeben sind. In beim Titelgericht eingebrachten Exekutionsanträgen muß nicht einmal das Gericht, das den Exekutionstitel geschaffen hat, angeführt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1984

RS OGH 1984/12/12 3Ob138/84, 3Ob128/87, 3Ob162/93, 3Ob29/94, 3Ob38/03i, 3Ob321/04h, 3Ob178/06g

Norm: EO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Angabe des Exekutionstitels im Exekutionsantrag kann nämlich auch dann bestimmt sein, wenn im Exekutionsantrag ausnahmsweise nicht alle Titelumstände (titelschaffendes Organ, Datum des Titels und Zeichen des Titelaktes) angeführt sind. Entscheidungstexte 3 Ob 138/84 Entscheidungstext OGH 12.12.1984 3 Ob 138/84 SZ 57/200 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1984

RS OGH 1984/12/12 3Ob131/84

Norm: EO §7 BdIIAEO §7 BdIICEO §54 Abs1 Z3ZPO §419 EZPO §562 Abs1 DZPO §567 Abs1
Rechtssatz: Ein Exekutionsantrag kann nicht deshalb als verfehlt angesehen werden, weil im Exekutionstitel nur von der Übergabe, nicht aber von der Übernahme des Bestandobjektes gesprochen wird, wenn mit Rücksicht auf den Wortlaut der vom Bestandnehmer eingebrachten gerichtlichen Aufkündigung kein Zweifel darüber besteht, daß der Beschluß des Gerichtes, soweit dami... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1984

RS OGH 1984/12/12 3Ob138/84, 3Ob1008/85

Norm: EO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gerichtliche Exekutionstitel sind in nicht beim Titelgericht eingebrachten Exekutionsanträgen zum Beispiel auch dann bestimmt bezeichnet, wenn neben dem Gericht die Art und die Geschäftszahl des Titels angegeben sind. In beim Titelgericht eingebrachten Exekutionsanträgen muß nicht einmal das Gericht, das den Exekutionstitel geschaffen hat, angeführt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1984

RS OGH 1984/5/23 3Ob46/84

Norm: EO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der betriebene Anspruch darf nicht höher, kann aber niedriger sein als der nach dem Titel zustehende, insbesondere dann, wenn der Verpflichtete mittlerweile einen Teil der Schuld getilgt hat. In einem solchen Fall genügt es, wenn der betreibende Gläubiger ohne besonderes Vorbringen im Exekutionsantrag weniger begehrt. Entscheidungstexte 3 Ob 46/84 Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1984

RS OGH 1984/5/23 3Ob46/84

Norm: EO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die bestimmte Angabe des betriebenen Anspruches ist notwendig, damit das Bewilligungsgericht prüfen kann, ob er durch den Exekutionstitel gedeckt ist, und damit der Verpfichtete weiß, weswegen vollstreckt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 46/84 Entscheidungstext OGH 23.05.1984 3 Ob 46/84 ÖA 1985,85 European C... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1984

TE OGH 1984/5/23 3Ob45/84

Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals vom 7. 4. 1982, 3 A 653/80, wurde der Nachlass des Ing. Karl Hans S***** der verpflichteten Partei zur Gänze eingeantwortet. Auf Grund des Teilanerkenntnisurteiles des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 15. 10. 1982, 40 b Cg 409/82, ist die verpflichtet Partei schuldig, der betreibenden Partei den Betrag von S 659.264,-- s. A. bei sonstiger Exekution in die Liegenschaft EZ 428 des Grundbuches der Katastralgemeinde Hernals und in... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1984

RS OGH 1984/5/23 3Ob46/84

Norm: EO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der betriebene Anspruch darf nicht höher, kann aber niedriger sein als der nach dem Titel zustehende, insbesondere dann, wenn der Verpflichtete mittlerweile einen Teil der Schuld getilgt hat. In einem solchen Fall genügt es, wenn der betreibende Gläubiger ohne besonderes Vorbringen im Exekutionsantrag weniger begehrt. Entscheidungstexte 3 Ob 46/84 Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1984

RS OGH 1984/5/23 3Ob46/84

Norm: EO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die bestimmte Angabe des betriebenen Anspruches ist notwendig, damit das Bewilligungsgericht prüfen kann, ob er durch den Exekutionstitel gedeckt ist, und damit der Verpfichtete weiß, weswegen vollstreckt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 46/84 Entscheidungstext OGH 23.05.1984 3 Ob 46/84 ÖA 1985,85 European C... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1984

TE OGH 1983/11/16 3Ob155/83

Heinz Hans K und Susanne K, die miteinander verheiratet sind, sind zusammen Eigentümer eines 88/19 192 Anteiles der Liegenschaft EZ 538 KG W, womit das gemeinsame Wohnungseigentum an der Wohnung T, K-Gasse 7, verbunden ist. Am 1. 4. 1983 beantragte die betreibende Partei beim BG B als Exekutions- und Grundbuchsgericht gegen "Heinz K c/o H & H GesmbH K-Gasse 7, T" auf Grund einer mit der Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsklausel versehenen Ausfertigung eines gegen "Hans K, Kaufm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.11.1983

RS OGH 1983/11/16 3Ob155/83, 3Ob74/91 (3Ob75/91)

Norm: EO §7 Bb1EO §54 Abs1 Z1GBG §27 Abs1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2
Rechtssatz: Besteht der Verdacht auf Fälschung des Exekutionstitels (hier: handschriftliche Änderung des Vornamens der beklagten Partei, die nicht durch einen Berichtigungsbeschluß gedeckt ist), eignet sich dieser nicht als Grundlage für eine Exekutionsbewilligung. Diesbezüglich liegt eine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechtes vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1983

TE OGH 1983/11/16 3Ob155/83

Heinz Hans K und Susanne K, die miteinander verheiratet sind, sind zusammen Eigentümer eines 88/19 192 Anteiles der Liegenschaft EZ 538 KG W, womit das gemeinsame Wohnungseigentum an der Wohnung T, K-Gasse 7, verbunden ist. Am 1. 4. 1983 beantragte die betreibende Partei beim BG B als Exekutions- und Grundbuchsgericht gegen "Heinz K c/o H & H GesmbH K-Gasse 7, T" auf Grund einer mit der Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsklausel versehenen Ausfertigung eines gegen "Hans K, Kaufm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.11.1983

RS OGH 1983/11/16 3Ob155/83, 3Ob74/91 (3Ob75/91)

Norm: EO §7 Bb1EO §54 Abs1 Z1GBG §27 Abs1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2
Rechtssatz: Besteht der Verdacht auf Fälschung des Exekutionstitels (hier: handschriftliche Änderung des Vornamens der beklagten Partei, die nicht durch einen Berichtigungsbeschluß gedeckt ist), eignet sich dieser nicht als Grundlage für eine Exekutionsbewilligung. Diesbezüglich liegt eine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechtes vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1983

RS OGH 1983/10/12 3Ob122/83, 3Ob4/85, 3Ob102/90, 4Ob74/91, 3Ob134/93, 3Ob180/94 (3Ob181/94), 3Ob317/

Norm: EO §7 Abs2 Satz2 DEO §54 Abs1 Z3EO §355 IIEO §355 X
Rechtssatz: Das dem Exekutionstitel Zuwiderhandeln nach Eintritt seiner Vollstreckbarkeit stellt eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Exekution nach § 355 EO, also eine bejahende Bedingung für den Eintritt der materiellen Vollstreckbarkeit des Unterlassungsanspruches im Sinne des § 7 Abs 2 Satz 2 EO dar. Das Fehlen diesbezüglicher Behauptungen im Exekutionsantrag ist ein inhaltlic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1983

RS OGH 1983/10/12 3Ob122/83, 3Ob4/85, 3Ob102/90, 4Ob74/91, 3Ob134/93, 3Ob180/94 (3Ob181/94), 3Ob317/

Norm: EO §7 Abs2 Satz2 DEO §54 Abs1 Z3EO §355 IIEO §355 X
Rechtssatz: Das dem Exekutionstitel Zuwiderhandeln nach Eintritt seiner Vollstreckbarkeit stellt eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Exekution nach § 355 EO, also eine bejahende Bedingung für den Eintritt der materiellen Vollstreckbarkeit des Unterlassungsanspruches im Sinne des § 7 Abs 2 Satz 2 EO dar. Das Fehlen diesbezüglicher Behauptungen im Exekutionsantrag ist ein inhaltlic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1983

RS OGH 1983/7/28 3Ob106/83

Norm: EO 7 BcEO §54 Abs1 Z1
Rechtssatz: Verpflichteter und damit Partei des Exekutionsverfahrens ist nicht automatisch der Titelschuldner, sondern die Person, gegen die der Exekutionsantrag gerichtet wird, also die Person die vom betreibenden Gläubiger nach § 54 Abs 1 Z 1 EO genau mit Vor- und Zunamen, Beschäftigung und Wohnort als Verpflichteter bezeichnet wird. Wird ein namensgleiche Person in das Exekutionsverfahren verwickelt, gegen die sic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.07.1983

RS OGH 1983/7/28 3Ob106/83

Norm: EO §7 BcEO §54 Abs1 Z1
Rechtssatz: Daß der betreibende Gläubiger den Exekutionsantrag gegen einen Verpflichteten richtet, dessen Bezeichnung von der Bezeichnung des Titelschuldners abweicht, stellt für sich allein noch keine stillschweigende Behauptung der Identität dar. Entscheidungstexte 3 Ob 106/83 Entscheidungstext OGH 28.07.1983 3 Ob 106/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.07.1983

RS OGH 1983/7/28 3Ob106/83

Norm: EO 7 BcEO §54 Abs1 Z1
Rechtssatz: Verpflichteter und damit Partei des Exekutionsverfahrens ist nicht automatisch der Titelschuldner, sondern die Person, gegen die der Exekutionsantrag gerichtet wird, also die Person die vom betreibenden Gläubiger nach § 54 Abs 1 Z 1 EO genau mit Vor- und Zunamen, Beschäftigung und Wohnort als Verpflichteter bezeichnet wird. Wird ein namensgleiche Person in das Exekutionsverfahren verwickelt, gegen die sic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.07.1983

RS OGH 1983/7/28 3Ob106/83

Norm: EO §7 BcEO §54 Abs1 Z1
Rechtssatz: Daß der betreibende Gläubiger den Exekutionsantrag gegen einen Verpflichteten richtet, dessen Bezeichnung von der Bezeichnung des Titelschuldners abweicht, stellt für sich allein noch keine stillschweigende Behauptung der Identität dar. Entscheidungstexte 3 Ob 106/83 Entscheidungstext OGH 28.07.1983 3 Ob 106/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.07.1983

RS OGH 1983/6/29 3Ob81/83

Norm: EO §7 Abs1 AcEO §54 Abs1 Z1GBG §21
Rechtssatz: Im Exekutionsverfahren auf in einem öffentlichen Buch eingetragene Liegenschaft gelten die allgemeinen Bestimmungen des § 7 Abs 1 EO mit der Maßgabe, daß nur der als Verpflichteter in Frage kommt, der im Grundbuch als Eigentümer aufscheint. Entscheidungstexte 3 Ob 81/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 3 Ob 81/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.1983

RS OGH 1983/6/29 3Ob81/83

Norm: EO §7 Abs1 AcEO §54 Abs1 Z1GBG §21
Rechtssatz: Im Exekutionsverfahren auf in einem öffentlichen Buch eingetragene Liegenschaft gelten die allgemeinen Bestimmungen des § 7 Abs 1 EO mit der Maßgabe, daß nur der als Verpflichteter in Frage kommt, der im Grundbuch als Eigentümer aufscheint. Entscheidungstexte 3 Ob 81/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 3 Ob 81/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.1983

RS OGH 1982/12/15 3Ob179/82, 1Ob263/00h

Norm: EO §54 Abs1 Z2ZPO §84 I
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem Titel klar, daß ein Vergleich in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Berufungsgericht geschlossen worden war, ist die bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag zweifelsfrei erkennbare versehentliche unrichtige Angabe des Titelgerichtes (erste Instanz statt der zweiten Instanz), kein Grund, den Exekutionsantrag wegen unrichtiger Bezeichnung des Exekutionstitels abzuweise... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1982

RS OGH 1982/12/15 3Ob179/82, 1Ob263/00h

Norm: EO §54 Abs1 Z2ZPO §84 I
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem Titel klar, daß ein Vergleich in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Berufungsgericht geschlossen worden war, ist die bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag zweifelsfrei erkennbare versehentliche unrichtige Angabe des Titelgerichtes (erste Instanz statt der zweiten Instanz), kein Grund, den Exekutionsantrag wegen unrichtiger Bezeichnung des Exekutionstitels abzuweise... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1982

TE OGH 1982/10/6 3Ob136/82

Im Vergleich des LG für ZRS Wien vom 25. 11. 1966, 18 Cg 110/66, verpflichtete sich Karl P, für den Fall der Scheidung ihrer Ehe an die betreibende Partei monatlich 8000 S Unterhalt unter Ausschluß jeder späteren Änderung dieser Verpflichtung zu leisten. Über das Vermögen des Unterhaltsschuldners wurde am 11. 3. 1981 zu S 38/81 des Handelsgerichtes Wien der Konkurs eröffnet. Masseverwalter ist der Steuerberater Dipl.-Kfm. Peter F. Am 10. 8. 1981 beantragte die betreibende Partei mit d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.10.1982

Entscheidungen 181-210 von 386

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