Norm: EO §88 Abs2EO §54 Abs1 Z2GBG §95 Abs1GBG §98GUG §25
Rechtssatz: - Ziel der Änderung des § 98 GBG durch § 25 GUG war, daß die Eintragung jener Personen, welche neu als Berechtigte in das Grundbuch eingetragen werden, mit solchen Identifizierungsmerkmalen erfolgt, die in Hinkunft einen möglichst zuverlässigen Identitätsvergleich ermöglichen - Die Anführung des Geburtsdatums der betreibenden Partei im Exekutionsantrag ist unabdingbare Vora... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2EO §54 Abs1 Z2GBG §95 Abs1GBG §98GUG §25
Rechtssatz: - Ziel der Änderung des § 98 GBG durch § 25 GUG war, daß die Eintragung jener Personen, welche neu als Berechtigte in das Grundbuch eingetragen werden, mit solchen Identifizierungsmerkmalen erfolgt, die in Hinkunft einen möglichst zuverlässigen Identitätsvergleich ermöglichen - Die Anführung des Geburtsdatums der betreibenden Partei im Exekutionsantrag ist unabdingbare Vora... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §294 M1EO §294 M4EO §308 A
Rechtssatz: Da mit der Drittschuldnerexekution nicht der jeweilige Arbeitgeber erfaßt wird, geht auch nicht die Pfändung und Überweisung der Gehaltsforderung des Verpflichteten gegen den ersten Dienstgeber bei einem Arbeitsplatzwechsel von selbst auf die Gehaltsforderung gegen den nächsten Dienstgeber über. Entscheidungstexte 4 Ob 2346/96w ... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §294 M1EO §294 M4EO §308 A
Rechtssatz: Da mit der Drittschuldnerexekution nicht der jeweilige Arbeitgeber erfaßt wird, geht auch nicht die Pfändung und Überweisung der Gehaltsforderung des Verpflichteten gegen den ersten Dienstgeber bei einem Arbeitsplatzwechsel von selbst auf die Gehaltsforderung gegen den nächsten Dienstgeber über. Entscheidungstexte 4 Ob 2346/96w ... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1EO idF EONov 1995 §54 Abs3ZPO §84 II
Rechtssatz: Auch die einem Exekutionsantrag anhaftenden Inhaltsmängel sind gemäß § 54 Abs 3 EO in der Fassung der EO-Novelle 1995 verbesserungsfähig. Entscheidungstexte 3 Ob 2323/96f Entscheidungstext OGH 09.10.1996 3 Ob 2323/96f 3 Ob 86/97m Entscheidungstext OGH 26.03.1997 3 Ob 86... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z1EO §88 Abs2GBG §98GUG §30 Abs2
Rechtssatz: In einem Gesuch um zwangsweise Pfandrechtsbegründung müssen zwar nicht die Geburtsdaten des Verpflichteten, wohl aber des Betreibenden angegeben werden, wenn sie sich nicht aus dem Exekutionstitel ergeben. Entscheidungstexte 3 Ob 2009/96d Entscheidungstext OGH 10.07.1996 3 Ob 2009/96d ... mehr lesen...