Norm
EO §7 Abs2 Satz2 DRechtssatz
Das dem Exekutionstitel Zuwiderhandeln nach Eintritt seiner Vollstreckbarkeit stellt eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Exekution nach § 355 EO, also eine bejahende Bedingung für den Eintritt der materiellen Vollstreckbarkeit des Unterlassungsanspruches im Sinne des § 7 Abs 2 Satz 2 EO dar. Das Fehlen diesbezüglicher Behauptungen im Exekutionsantrag ist ein inhaltlicher Mangel.Das dem Exekutionstitel Zuwiderhandeln nach Eintritt seiner Vollstreckbarkeit stellt eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Exekution nach Paragraph 355, EO, also eine bejahende Bedingung für den Eintritt der materiellen Vollstreckbarkeit des Unterlassungsanspruches im Sinne des Paragraph 7, Absatz 2, Satz 2 EO dar. Das Fehlen diesbezüglicher Behauptungen im Exekutionsantrag ist ein inhaltlicher Mangel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001306Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.01.2019