Norm
EO §54 Abs1 Z2Rechtssatz
Die bestimmte Angabe des betriebenen Anspruches ist notwendig, damit das Bewilligungsgericht prüfen kann, ob er durch den Exekutionstitel gedeckt ist, und damit der Verpfichtete weiß, weswegen vollstreckt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002027Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.08.2012