RS OGH 1984/5/23 3Ob46/84

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Veröffentlicht am 23.05.1984
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Norm

EO §54 Abs1 Z2

Rechtssatz

Die bestimmte Angabe des betriebenen Anspruches ist notwendig, damit das Bewilligungsgericht prüfen kann, ob er durch den Exekutionstitel gedeckt ist, und damit der Verpfichtete weiß, weswegen vollstreckt wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 46/84
    Entscheidungstext OGH 23.05.1984 3 Ob 46/84
    ÖA 1985,85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002027

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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