Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 VO

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356 Dokumente

Entscheidungen 211-240 von 356

RS UVS Kärnten 1995/05/16 KUVS-1675/10/94

Rechtssatz: Zweck des § 4 Abs 5 ist es nicht, an Ort und Stelle festzustellen, ob ein Sachschaden von einem Unfall herrührt, ob die Angaben des am Unfall Beteiligten stimmen und überhaupt das Verschulden an einem Unfall zu klären, sondern um den am Unfall beteiligten Fahrzeuglenkern die Möglichkeit zu geben, ohne unnötigen Aufwand und Schwierigkeit klarstellen zu können, mit wem man sich hinsichtlich der Schadensregelung in der Folge auseinanderzusetzen haben wird. Die Verständigungspflich... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.05.1995

RS UVS Steiermark 1995/05/15 30.5-181/94

Rechtssatz: Beim Ausparken im Rückwärtsgang (Übertretung nach § 4 Abs 1 lit a und Abs 5 StVO) muß der Verkehrssituation auf der Fahrbahn erhöhtes Augenmerk zugewendet werden, da es erfahrungsgemäß bei einem derartigen Fahrmanöver leicht zu Berührungen mit anderen Fahrzeugen kommen kann. Wird die erhöhte Aufmerksamkeit unterlassen, liegt ein fahrlässiges Verhalten vor. Dies ist der Fall, wenn die Lenkerin diese erhöhte Aufmerksamkeit insoweit unterlassen hat, als sie nach ihrem Herausfahren... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 15.05.1995

RS UVS Steiermark 1995/05/12 30.10-150/94

Rechtssatz: Die Tatzeit von Übertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und Abs 5 StVO ist durch die Angabe -6. Dezember 1993, von 18.30 bis 23.00 Uhr- nicht ausreichend konkretisiert, wenn wegen der Bestreitung der Beschädigung des PKWs und der Nichtanhaltung eine möglichst präzise Angabe der Tatzeit wesentlich ist, zumal wenn bei der (erstinstanzlichen) Vernehmung des Beschuldigten die (leicht mögliche) Feststellung unterlassen wurde, wann dieser den Straßenzug befahren hatte. Siehe hiezu auch Vw... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 12.05.1995

RS UVS Kärnten 1995/05/11 KUVS-38/3/95

Rechtssatz: Kommt der Beschuldigte mit seinem PKW von der Fahrbahn ab und fährt gegen die am Fahrbahnrand befindliche Böschung und hinterläßt dort als Schäden deutliche Reifenspuren und aufgerissenen Bewuchs im Gesamtwert von S 153,--, so ist ein Verkehrsunfall mit Sachschaden gegeben und ist der Beschuldigte, wenn er den Pflichten nach § 4 Abs 5 StVO nicht nachkommt, verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.05.1995

RS UVS Steiermark 1995/03/28 30.14-8/94

Rechtssatz: Auch ohne wahrnehmbares Anstoßgeräusch bestehen konkrete Anknüpfungspunkte für die mittelbare Verursachung eines Verkehrsunfalles, bei dem das beteiligte Fahrzeug infolge eines Fahrstreifenwechsels des Beschuldigten nach links an ein abgestelltes Fahrzeug abgedrängt wurde, wenn der Beschuldigte bei der ersten Einvernahme einräumte, den Unfallbeteiligten abrupt abbremsen und stehengeblieben gesehen zu haben und von drei Männern fast zugleich mit der Begegnung mit dem Beteiligten... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 28.03.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/03/22 VwSen-102585/13/Br/Bk

Rechtssatz: Nach § 4 Abs.1 StVO haben alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stehen, a) wenn sie ein Fahrzeug lenken, sofort anzuhalten, b) wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder Sachen zu befürchten sind, die zur Vermeidung solcher Schäden notwendigen Maßnahmen zu treffen,  c) an der Feststellung des Sachverhaltens mitzuwirken. Im gegenständlichen Fall kann eine Weiterfahrt im Ausmaß von 300 m dem Berufung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.03.1995

RS UVS Steiermark 1995/03/15 30.14-58/94

Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 4 Abs 1 lit c StVO liegt durch den ca. eine halbe Stunde nach dem Verkehrsunfall erfolgten Genuß von 0,5 l Bier vor, wenn mangels Identitätsnachweis damit zu rechnen war, daß der Zweitbeteiligte die Sicherheitsdienststelle verständigt und es auf diesem Weg zu einer amtlichen Sachverhaltsfeststellung kommt. Die vage Auskunft einer für Schadensabwicklungen bei der Post nicht zuständigen Person (Kollision mit Postbus hatte stattgefunden), wonach der Berufun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 15.03.1995

RS UVS Kärnten 1995/03/14 KUVS-1346/13/94

Rechtssatz: Voraussetzung für die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung nach § 4 Abs 5 StVO ist zumindest der Nachweis der Verursachung eines Sachschadens (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.03.1995

RS UVS Kärnten 1995/02/21 KUVS-1817/2/94

Rechtssatz: Da die Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden kann, ist der Tatbestand und somit das gesetzliche Tatbild schon dann erfüllt, wenn dem Täter objektive Umstände zum Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines durch ihn verschuldeten Unfalles mit Sachschaden zu erkennen vermocht hätte. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn es zwischen zwei Fahrzeugen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.02.1995

RS UVS Kärnten 1995/02/06 KUVS-16/3/95

Rechtssatz: Zweck der Bestimmung des § 4 Abs 5 StVO ist es, ohne besonderen Aufwand die Identität der am Unfall Beteiligten für allfällige spätere Schadensregelungen festzustellen (VwGH vom 7.7.1989, 89/02/0062). Die Straßenverkehrsordnung enthält zwar keine Legaldefinition für den Begriff "Verkehrsunfall"; doch hat die Judikatur eine Definition hierfür entwickelt. Danach ist als Verkehrsunfall jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis anzusehen, das sic... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.02.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/01/23 VwSen-102505/2/Gf/Km

Rechtssatz: Die subjektive Prognose des Beschuldigten dahingehend, daß sich seiner Meinung nach kein Unfall ereignet habe, stellt keinen Entschuldigungsgrund dar, weil der Beschuldigte das strafrechtliche Risiko einer derartigen Fehleinschätzung jedenfalls dann selbst zu tragen hat, wenn er glaubte, sich über das Ausmaß der potentiellen Unfallfolgen ohne anzuhalten bloß durch einen flüchtigen Blick in den Rückspiegel informieren zu müssen. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 23.01.1995

TE UVS Niederösterreich 1995/01/10 Senat-MD-93-750

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte die Berufungswerberin mit Straferkenntnis vom 25. Oktober 1993, Zl 3-*****-93, für schuldig, am 8. April 1993, um 1.30 Uhr, in B************, auf dem Bahnhofsplatz vor dem Haus Nr 6, Richtung A***** P******gasse, als Lenkerin des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen ** ** EG,   1. das Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall nicht sofort angehalten zu haben, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand und 2. ni... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 10.01.1995

RS UVS Niederösterreich 1995/01/10 Senat-MD-93-750

Rechtssatz: Eine erst mehr als 9 Stunden nach einem Unfall mit Sachschaden erstattete Anzeige kann nicht als Verständigung "ohne unnötigen Aufschub" gewertet werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 10.01.1995

RS UVS Steiermark 1994/12/01 30.10-118/93

Rechtssatz: Die ursächliche Beteiligung eines Omnibusses an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden im Sinne des § 4 Abs 5 StVO liegt vor, wenn der Bus in eine Engstelle gelenkt wird, an der die Begegnung zweier Fahrzeuge von vorneherein als problematisch angesehen werden kann, und daraufhin das entgegenkommende Fahrzeug nach rechts in die Leitplanke abgelenkt wurde. So hätte sich dieser Vorfall unabhängig davon, ob ein versierter entgegenkommender Lenker diese Engstelle ohne Berührung mit de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 01.12.1994

RS UVS Kärnten 1994/11/25 KUVS-148-150/7/94

Rechtssatz: Hat ein Fahrzeuglenker bei einem Verkehrsunfall eine Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs - etwa wie gegenständlich eine Standsäule eines Verkehrszeichens - beschädigt und es unterlassen, davon die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle bzw den Straßenerhalter (unter Bekanntgabe seiner Identität) ohne unnötigen Aufschub zu verständigen, so ist er nur nach § 31 Abs 1 in Verbindung mit § 99 Abs 2 lit e StVO und nicht auch nach § 4 Abs 5 in Verbindung mit § 9... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.11.1994

RS UVS Kärnten 1994/09/19 KUVS-1370/3/94

Rechtssatz: Unfallschock. Ein sogenannter "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallsbeteiligten ist trotz eines sogenannten "Unfallschocks" in Verbindung mit einer begreiflichen affektiven Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, weil von einem Kraftfahrer, welcher die Risken einer Teilnahme am Straßenverkehr auf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.09.1994

RS UVS Kärnten 1994/09/19 KUVS-1299/5/94

Rechtssatz: Voraussetzung für die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO ist, als objektives Tatbestandsmerkmal der Eintritt eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen von dem Eintritt eines derartigen Schadens. Der Tatbestand ist dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zum Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit einer Sachbeschädigung zu erkennen vermocht hätte. ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.09.1994

RS UVS Kärnten 1994/09/19 KUVS-1370/3/94

Rechtssatz: Die Auslegung des Begriffes "ohne unnötigen Aufschub" hat nach strengen Gesichtspunkten zu erfolgen. Unter diesem Begriff ist nach dem Sinn und Zweck dieser Gesetzesstelle zu verstehen, daß die Meldung nach Durchführung der am Unfallsort notwendigen, durch das Gebot der Verkehrssicherheit erforderlich erscheinende Maßnahme bzw nach vergeblichem Versuch der Beteiligten, einander ihren Namen und ihre Anschrift nachzuweisen, geboten ist. Die Frage, ob die Erstattung der Meldung nö... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.09.1994

RS UVS Kärnten 1994/09/12 KUVS-1106-1107/3/94

Rechtssatz: Erklärt der Beschuldigte, daß er dem Unfallsgegner seine Identität nachgewiesen hat, so exkulpiert dies nicht, weil nach dem Gesetzeswortlaut des § 4 Abs 5 StVO eine Unfallsmeldung nur dann unterbleiben kann, wenn ein gegenseitiger "Identitätsnachweis" erfolgt ist. Der nach § 4 Abs 5 StVO verlangte Nachweis kann nur durch Vorweisen eines amtlichen Lichtbildausweises, nicht jedoch durch bloße Nennung des Namens und der Anschrift erfolgen (vgl hiezu Erkenntnisse des VwHG vom 8.6.... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.09.1994

TE UVS Niederösterreich 1994/09/09 Senat-KO-93-467

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des § 4 Abs 5 iVm § 99 Abs 3 lit b StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am  M** 199* gegen **** Uhr in K*********, L***********straße, Parkplatz vor dem S***-Markt als Lenker des Kombi W *** ** nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 09.09.1994

RS UVS Niederösterreich 1994/09/09 Senat-KO-93-467

Rechtssatz: Der Tatbestand des  §4  Abs5  StVO ist bereits dann erfüllt, wenn ein Schaden bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerkt werden müssen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 09.09.1994

RS UVS Steiermark 1994/07/24 30.6-66/94

Rechtssatz: Der Versuch einer (telefonischen) nächtlichen Unfallverständigung der nächsten Gendarmeriedienststelle nach § 4 Abs 5 StVO muß auch dann unternommen werden, wenn der Quartiergeber mitteilt, daß dieser Posten in der Nacht mit Sicherheit unbesetzt sei. Im konkreten Falle war der Posten besetzt (ähnlich VwGH 14.02.1985, 85/02/0120). Schlagworte Straßenverkehrsordnung Unfallverständigung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.07.1994

RS UVS Vorarlberg 1994/06/16 1-0151/94

Rechtssatz: Die Übertretung nach § 99 Abs. 3 lit.b StVO ist ein Fahrlässigkeitsdelikt. Es spielt daher keine Rolle, ob die Beschuldigte den entstandenen Sachschaden bemerkt hat. Ausschlaggebend ist allein, daß sie den Schaden bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte bemerken müssen.  Dies ist hier der Fall, da die Beschuldigte nur über die Anstoßstelle hätte streichen müssen, um die Beschädigung feststellen zu können. Es muß aber von einem Lenker eines Pkws, der einen anderen Pkw streift... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 16.06.1994

RS UVS Oberösterreich 1994/05/31 VwSen-101805/5/Bi/La

Rechtssatz: Die Beschädigung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs anläßlich eines Verkehrsunfalles und eine damit einhergehende Unterlassung der rechtzeitigen Meldung an die nächste Sicherheitsdienststelle oder den Straßenerhalter ist nach der Spezialbestimmung des § 31 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 2e StVO (und nicht nach § 4 Abs. 5 StVO) zu bestrafen. Eine derartige Unfallmeldung erfolgte dann nicht ohne unnötigen Aufschub, wenn der nächste Ort, in dem sich der Gendarmeriepos... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 31.05.1994

TE UVS Niederösterreich 1994/05/16 Senat-PL-93-066

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 10.5.1993, Zl 3-****-93, wurden über den Beschuldigten wegen Verwaltungsübertretungen nach 1. §§99 Abs2 lita iVm 4 Abs1 lita StVO 1960 2. §§99 Abs2 lita iVm 4 Abs1 litc StVO 1960, sowie 3. §§99 Abs3 litb iVm 4 Abs5 StVO 1960 Geldstrafen in der Höhe von jeweils S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 2 Tage) verhängt.   Im Spruch: dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 22. Mä... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 16.05.1994

TE UVS Wien 1994/04/21 03/25/142/94

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (BW) bestraft, weil er am 4.11.1992 um 8.30 Uhr in Wien 21., Rappgasse 2 nächst Prager Str, als Lenker des PKW H-47 an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden beteiligt gewesen sei und 1) nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt, 2) nicht an der Feststellung des Sachverhaltes mitgewirkt habe. Wegen Übertretung des 1) §4 Abs5 StVO und 2) §4 Abs1 litc StVO wurden über ihn 2 Ge... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 21.04.1994

RS UVS Wien 1994/04/21 03/25/142/94

Rechtssatz: Wenn festgestellt wurde, daß eine Fahrzeuglenkerin nur deshalb rückwärts fuhr und in der Folge mit dem hinter ihr befindlichen Fahrzeug kollidierte, weil sie eine Kollision mit dem im Retourgang auf sie zukommenden Fahrzeug des Berufungswerbers vermeiden wollte, so kann nicht in Abrede gestellt werden, daß das Fahrmanöver des Berufungswerbers für den gegenständlichen Verkehrsunfall kausal war. Die Kausalität wird auch dadurch ersichtlich, daß sich das Fahrzeug des Berufungswerb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.1994

TE UVS Niederösterreich 1994/04/06 Senat-PL-93-020

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 26.1.1993, Zl 3-****-92, wurde über den Beschuldigten wegen einer Verwaltungsübertretung der Kraftfahrgesetzdurchführungsverordnung und wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von zu Spruchpunkt 1.) S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag) zu Spruchpunkt 2.) S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag) zu Spruchpunkt 3.) S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) zu Spruchpunkt 4.) S 2.000,-- (Ersa... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.04.1994

RS UVS Niederösterreich 1994/04/06 Senat-PL-93-020

Beachte Dazu: VwGH vom 17. Juni 1994, Zl. 94/02/0247: Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Rechtssatz: Bei Einhaltung der im Straßenverkehr einem durchschnittlichen Fahrzeuglenker und Inhaber einer Lenkerberechtigung obliegenden Verpflichtung, sich vor Durchführung eines Fahrstreifenwechsels durch geeignete Blicktechniken (Spiegel-Spiegel-Schulterblick) davon zu überzeugen, daß andere Straßenbenützer weder gefährdet noch behindert werden, muß auch der Lenker eines Sattelkraftfahrzeug... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 06.04.1994

RS UVS Kärnten 1994/02/14 KUVS-14/3/94

Rechtssatz: Verursacht der Beschuldigte einen Verkehrsunfall, bei welchem ein Straßenleitpflock beschädigt wurde, verweilt er zirka eine Minute am Unfallsort nachdem ihn ein Zeuge aus seinem havarierten Fahrzeug heraushalf und zu einem anderen Fahrzeug "geleitete" und danach nach Hause brachte, er wegen des kurzen Zeitraumes von einer Minute und des "Unfallschrecks" seine Aufmerksamkeit dem Straßenleitpflock nicht zuwenden konnte und somit gar nicht wahrgenommen hat, daß außer seinem Fahrz... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.02.1994

Entscheidungen 211-240 von 356

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