RS UVS Niederösterreich 1995/01/10 Senat-MD-93-750

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Veröffentlicht am 10.01.1995
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Rechtssatz

Eine erst mehr als 9 Stunden nach einem Unfall mit Sachschaden erstattete Anzeige kann nicht als Verständigung "ohne unnötigen Aufschub" gewertet werden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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