Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 VO

Unabhängige Verwaltungssenate

356 Dokumente

Entscheidungen 151-180 von 356

RS UVS Steiermark 1998/05/28 30.14-172/97

Rechtssatz: Eine Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 StVO liegt in nachstehendem Falle vor: Der gegenständliche Vorplatz (Innenhof eines Hauses) ist von einer öffentlichen Straße her mangels Abschrankung ungehindert befahrbar und begehbar. Das Fahrverbotszeichen am Beginn der Einfahrt ändert nichts daran, daß jedermann - Fußgänger wie Lenker von Fahrzeugen - faktisch in der Lage ist, über die Gasse in den Hof des Hauses V. Gasse 3 zu gelangen. Im Hofbereich deutete möglicherwe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 28.05.1998

TE UVS Burgenland 1998/05/22 02/05/97136

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber zu I) einer Geldstrafe von S 3000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) und zu II) einer Geldstrafe von S 2000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verurteilt, weil er am 08 02 1997, gegen 16 55 Uhr in                 , als Lenker des PKW mit dem behördlichen Kennzeichen           nach einem Verkehrsunfall, mit dem er durch sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, I) nicht an der Festst... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 22.05.1998

RS UVS Kärnten 1998/04/06 KUVS-1249-1250/4/97

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten das wesentliche Tatbestandsmerkmal des "ursächlichen" Zusammenhanges mit dem Verkehrsunfall mit Sachschaden innerhalb der sechsmonatigen Verjährungsfrist nicht vorgehalten, so ist dem Konkretisierungsgebot nicht entsprochen und das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.04.1998

RS UVS Kärnten 1998/03/16 KUVS-154/3/98

Rechtssatz: Der Zweck der Vorschrift des § 4 Abs 5 StVO besteht darin, ohne besonderen Aufwand die Identität der am Unfall Beteiligten für allfällige spätere Schadensregelungen festzustellen (vgl VwGH vom 7.7.1989, Zahl: 89/02/0062). Voraussetzung für die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO ist einerseits das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, andererseits in subjektiver Hinsicht das Wissen oder fahrlässige Nichtwissen vom Eintritt eines derartigen Schadens (vgl Vw... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.03.1998

RS UVS Kärnten 1998/03/11 KUVS-1292/10/97

Rechtssatz: Voraussetzung für die Meldepflicht nach dieser Bestimmung ist als objektives Tatbestandsmerkmal der Eintritt eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen von dem Eintritt eines derartigen Schadens, wobei der Tatbestand schon dann gegeben ist, wenn dem Täter objektive Umstände zum Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit einer Sachbeschädigung zu erkennen ve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.03.1998

RS UVS Salzburg 1998/02/23 3/5453/2-1998th

Rechtssatz: Sowohl die Anhalteverpflichtung nach § 4 Abs 1 lit a StVO, als auch die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO setzen das Wissen des Unfallbeteiligten um einen solchen Unfall voraus, wobei aber nicht unbedingt das positive Wissen vom Verkehrsunfall und vom ursächlichen Zusammenhang erforderlich ist, sondern es genügt - da der Anwendungsbereich des § 4 StVO nicht ausdrücklich auf die Schuldform des Vorsatzes beschränkt ist -,wenn die betreffende Person bei gehöriger Aufmerksamkeit den... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 23.02.1998

RS UVS Kärnten 1998/02/11 KUVS-1306-1307/7/97

Rechtssatz: Ist die Beschuldigte mit dem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden, hat sie die Verpflichtung sofort an der Unfallstelle anzuhalten. Unterläßt sie das, ist sie verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Eine Verständigungspflicht nach Abs 5 dieser Gesetzesstelle ist dann nicht gegeben, wenn sich die Unfallsbeteiligten (Schädiger und Geschädigter) dem Vor- und Zunamen, der Beschäftigung und dem Wohnort nach kennen, so daß ein Identitätsnachweis nic... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.02.1998

RS UVS Kärnten 1998/02/11 KUVS-1583/4/97

Rechtssatz: Der Hinweis in einer Stellungnahme der Straßenmeisterei allein, wonach ein Strauch am Fahrbahnrand im Böschungsbereich angefahren worden sei, welcher jedoch keine nennenswerte Beschädigung erlitten habe und liege diese jedenfalls unter der Geringfügigkeitsgrenze, so daß gegen den Fahrzeughalter keinerlei Schadenersatzansprüche geltend gemacht würden, ist kein erforderlicher Nachweis für das Vorliegen eines Sachschadens im Sinne des § 4 Abs 5 StVO. Dazu bedarf es konkreter Fests... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.02.1998

RS UVS Vorarlberg 1998/02/09 1-0066/98

Rechtssatz: Das Unterlassen des Nachweises der Personalien nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kann nicht unter die Bestimmung des §4 Abs1 litc StVO subsumiert werden. Vielmehr sieht der Gesetzgeber für den Fall, daß ein gegenseitiger Identitätsnachweis nach solchen Unfällen nicht möglich ist oder nicht durchgeführt wird, vor, daß alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 09.02.1998

RS UVS Kärnten 1998/02/06 KUVS-29-30/3/98

Rechtssatz: Grundsätzlich ist als Verkehrsunfall jedes plötzliche, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängende Ereignis anzusehen, welches sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zuträgt und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat. Voraussetzung für die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a und der Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen oder fahrlässige Nichtw... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.02.1998

TE UVS Burgenland 1998/01/28 02/05/97031

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde der Rechtsmittelwerber zu einer Geldstrafe von S 2000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verurteilt, weil er am 06 05 1995 um 22 Uhr als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem deutschen behördlichen Kennzeichen           nach einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden, mit dem er durch sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, auf der A 4, von der Anschlußstelle Gols/Weiden kommend, Fahrtrichtung Wien, nicht... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 28.01.1998

RS UVS Kärnten 1998/01/22 KUVS-377-379/6/97

Rechtssatz: Von der Nichtmeldung eines Verkehrsunfalles auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ist die Beschuldigte dann unter Berufung auf eine Notstandssituation exkulpiert, wenn der Ex-Gatte der Beschuldigten Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges war, dieser sehr aggressiv ist, die Beschuldigte mehrfach bedrohte und die Beschuldigte es zur fraglichen Zeit nicht gewagt hat, ihrem Gatten zu widersprechen, da es des öfteren vorgekommen ist, daß er tatsächlich gegen sie vorging, sohin die Be... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.01.1998

RS UVS Kärnten 1998/01/22 KUVS-127-128/15/97

Rechtssatz: Kommt im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervor, daß die Beschuldigte als Verursacherin der Schäden am PKW des Geschädigten in Frage kommt und auch daß sie den Verkehrsunfall bei gehöriger Aufmerksamkeit schwingungsmäßig aber auch akustisch hätte bemerken müssen, so war die Berufungswerberin jedenfalls gehalten, der Vorschrift des § 4 Abs 1 lit a StVO zu entsprechen und anzuhalten sowie in weiterer Folge den in § 4 Abs 5 der Straßenverkehrsordnung normiert... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.01.1998

RS UVS Kärnten 1997/12/09 KUVS-1303/4/97

Rechtssatz: Unterläßt es der Beschuldigte dem Unfallsgegner unverzüglich seine Identität bekanntzugeben - Mitteilung der Kennzeichennummer reicht nicht - macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.12.1997

RS UVS Kärnten 1997/12/03 KUVS-1438/4/97

Rechtssatz: Wird im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat der Beweis nicht erbracht, daß der Beschuldigte eine allenfalls vorgekommene Berührung eines anderen Fahrzeuges wahrnehmen hat können, ist er von dem verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf exkulpiert. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.12.1997

RS UVS Kärnten 1997/10/28 KUVS-351/5/97

Rechtssatz: Hält der Beschuldigte seinen PKW unmittelbar nach dem Anstoß an und besichtigt kurz, wenn auch nicht mit der gehörigen Sorgfalt, seinen und den gegnerischen PKW auf Schäden hin und kann er an seinem PKW keinerlei Schaden feststellen und machte der Unfallsgegner ihm gegenüber an Ort und Stelle einen Schaden auch nicht geltend und hat er sich nach dem Verkehrsunfall zum Gendarmerieposten begeben, um dort zehn Minuten auf den vermeintlichen Unfallsgegner zu warten, so tritt der im... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.10.1997

RS UVS Kärnten 1997/09/11 KUVS-1080-1081/1/97

Rechtssatz: Läßt sich im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat nicht gesichert nachweisen, daß der Beschuldigte den Verkehrsunfall mit Sachschaden hätte optisch, akustisch oder bei gehöriger Aufmerksamkeit bemerken müssen, ist er verwaltungsstrafrechtlich nicht verantwortlich. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.09.1997

RS UVS Kärnten 1997/09/10 KUVS-701-702/3/97

Rechtssatz: Voraussetzung für die Erfüllung der Tatbestände des § 4 Abs 1 lit a und des § 4 Abs 5 StVO ist der tatsächliche Eintritt eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden sowie die Kenntnis des Täters hievon. Der Begriff "Sachschaden" im Sinne des § 4 Abs 5 StVO ist dahin zu verstehen, daß es sich um einen Schaden an einer dem Beschuldigten nicht gehörigen Sache handeln muß. Die Verständigungspflicht entsteht daher lediglich bei Unfällen mit Sachschaden, wobei dieser an einer fremden Sach... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.09.1997

TE UVS Burgenland 1997/08/28 02/05/97080

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber zu I einer Geldstrafe von S 3 000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 6 Tage) verurteilt, weil er als Lenker des PKW mit dem behördlichen Kennzeichen          am 15 10 1995 gegen 16 45 Uhr im Gemeindegebiet Feldweg aus Richtung Mülldeponie kommend, in Richtung L 112, nach einem Verkehrsunfall, mit dem er durch sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, nicht an der Feststellung des Sachverhaltes mit... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 28.08.1997

RS UVS Kärnten 1997/08/25 KUVS-555-556/3/97

Rechtssatz: Eine Verständigung der nächsten Sicherheitsdienststelle im Sinne des § 4 Abs 5 erster Satz, kann nur dann unterbleiben, wenn Unfallsbeteiligte bzw die Personen, deren Vermögen beim Unfall beschädigt wird, einander Name und Anschrift nachweisen. Bezüglich des Namens wird der Nachweis über den vollständigen (amtlichen) Vor- und Familiennamen gefordert. Hinsichtlich der Anschrift genügt die Angabe des bloßen Wohnortes nicht; dem Gesetz ist nur dann genügegetan, wenn die Angabe des... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.08.1997

RS UVS Kärnten 1997/08/25 KUVS-1502/15/96

Rechtssatz: Voraussetzung für die Meldepflicht nach dieser Bestimmung ist als objektives Tatbestandsmerkmal der Eintritt eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen oder fahrlässige Nichtwissen vom Eintritt des Sachschadens. Ergibt das Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat, daß der Verkehrsunfall für den Beschuldigten weder akustisch noch optisch wahrgenommen werden konnte und er auch als Verkehrsunfallsverursacher ausscheidet, ist er vom Tatvorwurf nach § 4 A... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.08.1997

RS UVS Vorarlberg 1997/08/12 1-0472/96

Rechtssatz: Der Beschuldigte weist darauf hin, daß er sich infolge der Dunkelheit und der Abgeschiedenheit des Ortes und aufgrund des aggressiven Verhaltens des unfallbeteiligten Lenkers nicht sicher gefühlt habe. Soweit der Beschuldigte damit das Vorliegen eines Notstandes geltend machen will, geht dieses Vorbringen ins Leere. Der Beschuldigte war nämlich nicht primär zu einem Identitätsnachweis, sondern zur Meldung des Unfalles an die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verpfli... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 12.08.1997

TE UVS Steiermark 1997/07/25 30.11-10/97

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 24.1.1997, GZ.: 15.1 1996/776, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 20.2.1996, gegen 10.30 Uhr, den PKW mit dem amtlichen Kennzeichen VO-1 HKD auf der Gemeindestraße Packerstraße unmittelbar nach der Eisenbahnkreuzung im Gemeindegebiet Bärnbach durch das Fahren in eine Pfütze, wodurch Spritzwasser auf die am Gehsteig in Richtung Köflach gehende Fußgängerin Petra F gespritzt worden wäre, die gesamte Kleidung und die H... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 25.07.1997

RS UVS Steiermark 1997/07/25 30.11-10/97

Rechtssatz: Ein Verkehrsunfall mit Sachschaden im Sinne des § 4 StVO liegt bei der durch das gelenkte Fahrzeug verursachten bloßen Beschmutzung anderer Straßenbenützer nicht vor. Dieser Sachverhalt unterliegt dem Spezialtatbestand des § 20 Abs 1 StVO. Siehe hiezu auch VwGH 15.2.1980, 2403/79; 20.1.1984, 82/02/0022. Schlagworte Verkehrsunfall Sachschaden Beschmutzung Fahrgeschwindigkeit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 25.07.1997

RS UVS Kärnten 1997/04/25 KUVS-1050-1051/11/96

Rechtssatz: Schreibt der Beschuldigte sowohl seinen Namen als auch die Adresse und den Namen und die Adresse seiner Großmutter, bei der er während der Sommerferien wohnte, auf einen Zettel auf und überreicht diesen der Unfallsgegnerin an Ort und Stelle, kommt er der im § 4 Abs 5 StVO auferlegten Meldepflicht hinreichend nach (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.04.1997

RS UVS Kärnten 1997/04/07 KUVS-1292/8/96

Rechtssatz: Erfolgt ein wechselseitiger Identitätsnachweis zwischen Beschuldigten und dem Unfallsgegner nicht, findet sohin ein Austausch der Daten für eine spätere Schadensregelung nicht statt, hätte dies der Beschuldigte sofort zum Anlaß nehmen müssen, von diesem Verkehrsunfall mit Sachschaden die nächste Gendarmeriedienststelle zu verständigen. Dadurch, daß der Beschuldigte seiner Meldepflicht nicht ohne unnötigen Aufschub nachkam, verletzte er die im § 4 Abs 5 der Straßenverkehrsordnun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.04.1997

RS UVS Kärnten 1997/02/24 KUVS-1503/1/96

Rechtssatz: Zweck des Identitätsnachweises im Sinne des § 4 Abs 5 StVO ist es, dem durch einen Unfall Geschädigten die Möglichkeit zu geben, ohne unnötigen Aufwand und Schwierigkeiten klarstellen zu können, mit wem er sich hinsichtlich der Schadensregelung in der Folge auseinanderzusetzen haben wird. Der Geschädigte muß daher in die Lage versetzt werden, seine aus dem Verkehrsunfall resultierenden Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger geltend zu machen. Der Nachweis der Identität ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.02.1997

RS UVS Kärnten 1997/01/17 KUVS-1233/4/96

Rechtssatz: Voraussetzung für die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO 1960 ist als objektives Tatbestandsmerkmal der Eintritt eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen von dem Eintritt eines derartigen Schadens, wobei der Tatbestand schon dann gegeben ist, wenn dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit einer Sachbeschädigung zu erkennen v... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.01.1997

TE UVS Wien 1996/12/23 03/P/20/5111/95

Begründung: Mit angefochten Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten wie folgt zur Last gelegt: "Der Beschuldigte hat am 30.9.1995 um 18.50 Uhr in Wien, F-Str das Kfz W-16 gelenkt und war an einem VU mit Sachschaden ursächlich beteiligt und hat es unterlassen ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei bzw Gendarmeriedienststelle von dem VU zu verständigen 2) hat er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden." Wegen der im
Spruch: genannten Normen wurden Geldstrafen von zu... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.12.1996

RS UVS Kärnten 1996/11/11 KUVS-1410/6/95

Rechtssatz: Verursacht der Beschuldigte einen Verkehrsunfall mit Sachschaden und weist den Unfallsgegner seine Identität nicht nach - der Beschuldigte fuhr vom Unfallsort weg - so ist er verpflichtet, die nächste Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.11.1996

Entscheidungen 151-180 von 356

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten