Norm: AußStrG §73 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Dass ein zweitinstanzliches Gericht nach Eintritt der Rechtskraft in einem Verfahren Jahre später in einem anderen Verfahren ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH richtet, ist kein Abänderungsgrund ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1cAußStrG 2005 §73
Rechtssatz:
Ob in einem Wiederaufnahmsantrag ein bestimmter Wiederaufnahmsgrund ausreichend konkretisiert wurde, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und wirft in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des §62 Abs1 AußStrG auf.
Entscheidungstexte 2 Ob 109/08f Entscheidungstext OGH 26... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §73AußStrG 2005 §90 Abs2
Rechtssatz:
Das Abänderungsverfahren nach den §§ 73 ff AußStrG ist auf Grund der besonderen Verfahrensvorschriften über das Adoptionsverfahren (§ 90 Abs 2 AußStrG) ausgeschlossen. Das Abänderungsverfahren nach den Paragraphen 73, ff AußStrG ist auf Grund der besonderen Verfahrensvorschriften über das Adoptionsverfahren (Paragraph 90, Absatz 2, AußStrG) ausgeschlossen.
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Norm: AußStrG §73 AußStrG 2005 §154 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die Einleitung eines Verfahrens zur kridamäßigen Verteilung des Nachlassvermögens gemäß „§154 AußStrG2005" bzw §73 AußStrG 1854 führt zu keiner im Konkursverfahren vorgesehenen Prozess... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 AußStrG 2005 §154 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die Unzulänglichkeit der Verlassenschaft führt nicht zu einer Beschränkung ihrer Haftung. Im Titelverfahren ist die Verlassenschaft vielmehr zur Zahlung der geschuldeten Forderung in vo... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §73 ZPO §530 A ZPO § 530 heute ZPO § 530 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz: Sowohl eine Wiederaufnahmsklage gemäß § 530 ZPO als auch der Abänderungsantrag nach § 73 AußStrG können nur gegen eine die Sache erledigende Entscheidung ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Der unbedingt erbserklärte Erbe kann sich zur Rechtslage des AußStrG 1854 seiner unbeschränkten Haftung durch einen, wenn auch im Namen des Nachlasses gestellten, Antrag auf Überlassung an Zahlungsstatt ... mehr lesen...
Norm: RAO §19 KO §46 Abs1 Z2AußStrG.alt, §73 RAO § 19 heute RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990
Rechtssatz:
Es besteht kein Pfandrecht des Sachwalters (Rechtsanwalt) nach § 19 RAO an den von ihm im Rahmen der ihm übertragenen Vermögensverwaltung verwa... mehr lesen...
Norm: RAO §19 KO §46 Abs1 Z2 AußStrG §73 RAO § 19 heute RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 KO §19KO §48 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Bei der kridamäßigen Aufteilung des Nachlasses sind Mietzinse für die Wohnung der Erblasserin nach ihrem Tod bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als Masseforderungen zu behandeln. § 73... mehr lesen...
Norm: ABGB §811 AußStrG §9 E5 AußStrG §73 ABGB § 811 heute ABGB § 811 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 811 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004 ABGB § 811 gültig von... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 FBG §3 Z15 GmbHG §76 Abs2HGB §12 Abs2 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005 FBG § 3 heute FBG § 3 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 178/2023 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 KO §69 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die Frage der Beurteilung der Entschädigung des Sachwalters als Masseforderung ist nicht im Verlassenschaftsverfahren im Rahmen einer Überlassung eines "unbedeutenden Nachlasses" an die Gläubige... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 AußStrG §162 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 162 heute AußStrG § 162 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 KO §46 Abs1 Z7 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Bei Beurteilung der Begräbniskosten im Sinne des § 46 Abs 1 Z 7 KO, § 73 AußStrG sind von der tatsächlichen Rechnung ausgehend die darin verzeichneten Leistungen auf ihre Übereinstimmung ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 WEG 1975 §10 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005 WEG 1975 § 10 gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 10 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1993 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Bei der Überlassung des Nachlaßvermögens an Zahlungs Statt gemäß § 73 AußStrG bleibt der Nachlaß Subjekt der nicht untergegangenen Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Bei der Überlassung des Nachlaß... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 KO §67 Abs1 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: § 73 AußStrG gibt nicht die Möglichkeit, überschuldete Nachlässe schlechthin kridamäßig im Verlassenschaftsverfahren zu verteilen, sondern ist nach seinem Wortlaut auf unbedeutende Nachlässe b... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 KO §69 Abs2KO §69 Abs3 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Die Pflicht zur Stellung des Konkursantrages im Sinne des § 69 KO trifft - unbeschadet einer fehlenden strafrechtlichen Verantwortung dafür - ua den gesetzlichen Vertreter der Verla... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Ob ein Nachlaß unbedeutend ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Wert seiner Aktiven (SZ 8/99), kann jedoch auch von den besonderen Umständen des Falles und den besonderen Verhältnissen des Erblasser... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2 AußStrG §73 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Durch den gerichtlichen Überlassungsbeschluß werden nur die darin genannten Aktiven, so wie sie dem Nachlaß zustanden, übertragen. Der Gläubiger wird nur insoweit Einzelrechtsnachfolger und trotz der ir... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Die Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt kommt nur über Antrag in Betracht. Entscheidungstexte 4 Ob 1511/91 Entscheidungstext OGH 26.02.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 AußStrG 2005 §154 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 73 AußStrG sind die im Konkurs (jeweils) geltenden Vorschriften über die Aussonderungs- und Absonderungsansprüche, über die Masseforderungen und über die Konkursforde... mehr lesen...
Norm: ABGB §549 AußStrG §73 KO §46 Abs1 Z7 ABGB § 549 heute ABGB § 549 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 549 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 AußStrG § 73 heute ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 KOnF §50 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die im § 73 AußStrG genannten Krankheitskosten, das heißt die früher nach § 51 Abs 1 Z 4 KO aF als Konkursforderungen erster Klasse privilegierte Forderungen waren ebenso die rückständigen Pfle... mehr lesen...
Norm: ABGB §549 ASVG §170 AußStrG §73 ABGB § 549 heute ABGB § 549 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 549 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ASVG § 170 gültig von 01.01.1983 bis 31.12.19... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 EGZPO ArtXLII IB AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Die auf den ersten Tatbestand des Artikel 42 EGZPO gestützte Manifestationsklage des Pflichtteilsberechtigten ist selbst dann gegen die (ruhende) Verlassenschaft zu richten, wenn die akten... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 IRÄG §2 Art11KAG §47KOaF §51 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die kridmäßige Verteilung des Nachlasses eines im Jahre 1983 verstorbenen Erblassers ist nach den Vorschriften des Art XI § 2 IRÄG durchzuführen. Danach sind auch hier Begrä... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2b AußStrG §73 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...