RS OGH 2020/6/29 6Ob716/85, 10ObS133/92, 3Ob1521/95, 2Ob316/02p, 10Ob19/14p, 2Ob142/19z

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Veröffentlicht am 16.01.1986
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Rechtssatz

Die auf den ersten Tatbestand des Artikel 42 EGZPO gestützte Manifestationsklage des Pflichtteilsberechtigten ist selbst dann gegen die (ruhende) Verlassenschaft zu richten, wenn die aktenkundigen Nachlaßgegenstände der durch Testament zum Alleinerben berufenen Person an Zahlungsstatt überlassen wurden, weil der Zustand des ruhenden Nachlasses bei jure - crediti - Einantwortung fortbesteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0007685

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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