Norm
AußStrG §73Rechtssatz
Der Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes auf Überlassung eines Geschäftsanteiles eines verstorbenen Gesellschafters an Zahlungs Statt ersetzt den sonst nach § 76 Abs 2 GmbHG erforderlichen Notariatsakt.Der Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes auf Überlassung eines Geschäftsanteiles eines verstorbenen Gesellschafters an Zahlungs Statt ersetzt den sonst nach Paragraph 76, Absatz 2, GmbHG erforderlichen Notariatsakt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113953Dokumentnummer
JJR_20000628_OGH0002_0060OB00018_00S0000_001